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Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Lukas Wollenzien die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Nachbesetzung ist nur abhängig vom amtlich bestätigten Wahlergebnis und der Bereitschaft das Mandat anzunehmen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Wollenzien hat mit Schreiben vom 29. November 2019 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirk Misburg-Anderten zum 31.01.2020 niederlegt. Gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.05
Hannover / 17.01.2020