Drucksache Nr. 15-0097/2023 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ehemalige Heisterbergschule Ahlem
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 09.02.2023
TOP 8.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-0097/2023 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ehemalige Heisterbergschule Ahlem
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 09.02.2023
TOP 8.1.2.

Aufgrund von Platzmangel am derzeitigen Standort der Heisterbergschule, soll das ehemalige und baufällige Schulzentrum an der Petit-Couronne-Straße abgerissen und durch einen größeren Neubau ersetzt werden.

Etwa 300 m Luftlinie von dem geplanten Neubau entfernt befand sich ein FLAK-Regimentgefechtsstand auf dem Heisterberg, der in der Nachkriegszeit durch die Alliierten gesprengt wurde. Die teilweise meterdicken Trümmerteile des Bunkers flogen durch die Wucht der Detonation wahrscheinlich mehrere hundert Meter weit. Jahre später wurden die Bunkerreste zugeschüttet.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Warum verzögert sich der geplante Neubau der Heisterbergschule?
  2. Wurden beim damaligen Bau des alten Schulgebäudes Trümmerteile der ehemaligen Flakstellung gefunden?
  3. Wird der Standort der neuen Schule auf Trümmerteile und eventuelle Munitionsreste/ Blindgänger aufgrund der Nähe zur ehemaligen Flakstellung untersucht?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


zu 1.:
Ein finales Fertigstellungsziel für den Schulneubau kann erst mit Einreichung der Baubeschlussdrucksache benannt werden. Aktuell wird das Gebäude bis auf weiteres noch zur Unterbringung Geflüchteter verwendet.

zu 2.:

Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob beim Bau des vorhandenen Schulgebäudes vor etwa fünfzig Jahren Trümmerteile der ehemaligen Flakstellung gefunden wurden.

zu 3.:

Im Vorfeld einer Bebauung wird regelmäßig eine Kriegsluftbildauswertung veranlasst. Weiterhin wird im Rahmen der Planung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden abgestimmt, inwieweit weitere Maßnahmen zur Erforschung von Gefahren aus Kriegseinwirkungen erforderlich sind. In der Regel ist dann eine Sondierung des Geländes durch Spezialfirmen durchzuführen.