Anfrage Nr. 15-0083/2023:
Silvester-Feuerwerk im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

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Silvester-Feuerwerk im Stadtbezirk

Im Vorfeld des Jahreswechsels 2022/2023 hatte die Verwaltung eine Allgemeinverfügung für bestimmte Bereiche in der Innenstadt erlassen, in der das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt war. Das Verbot sollte nach Aussagen der Stadt der Sicherheit aller, die friedlich den Jahreswechsel feiern möchten.

In seiner Dezembersitzung hatte sich der Bezirksrat mehrheitlich dafür ausgesprochen, auch einige Plätze und Straßen in Linden in den Geltungsbereich mit aufzunehmen. Dies wurde von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt, dass „nach Einschätzung und Lagebewertung der Polizei […] das Einrichten einer Böllerverbotszone in diesem Gebiet nicht angezeigt“ sei. „Wir sind daher gemeinsam mit der Polizei zu der Überzeugung gekommen, entsprechende Verbotszonen nur in der Innenstadt einzurichten.“(15-3277/2022 N1 S1)

Verschiedenen Medienberichten zufolge hat die Polizei Hannover nach der Silvesternacht mehr als ein Dutzend Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Pyrotechnik im gesamten Stadtgebiet eingeleitet. Dabei geht es insbesondere um gefährliche Körperverletzungen, Sachbeschädigungen an Polizeiwagen und Feuerwehrfahrzeugen sowie tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte und Landfriedensbruch.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele der Verfahren wurden an den in Antrag 15-3277/2022 genannten Orten eingeleitet (bitte unter Angab des jeweiligen Ortes)?

2. Wie bewertet die Stadt die Silvesternacht im Stadtbezirk Linden-Limmer insgesamt, auch im Vergleich zu den Jahreswechseln vor der Pandemie?

3. Welche Konzepte verfolgt die Verwaltung um zukünftig die Gefährdung Unbeteiligter durch Feuerwerkskörper auszuschließen?