Anfrage Nr. 15-0077/2019:
Parkplatz für Brautpaare

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Parkplatz für Brautpaare

Thema: Parkplatz für Brautpaare

In der Karmarschstraße, Fahrrichtung Südwest, vor der Einmündung der Köbelingerstraße, ist vor dem Alten Rathaus ein Parkplatz mit VZ 314 gemäß Anlage 3 zu §42 StVO mit dem Zusatzschild „Reserviert für Brautpaare“ ausgewiesen. Eine zeitliche Einschränkung ist nicht ausgewiesen.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Wie lange ist es Brautpaaren gestattet, dort zu parken?

2) In welcher Form erfolgt der Nachweis der Berechtigung, diesen Parkplatz als Brautpaar zu nutzen?

3) An welchen Wochentagen und zu welchen Uhrzeiten finden Trauungen im Alten Rathaus statt?