Anfrage Nr. 15-0075/2022:
E-Scooter im Stadtbezirk Mitte (Zweiter Teil)

Inhalt der Drucksache:

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E-Scooter im Stadtbezirk Mitte (Zweiter Teil)


E-Scooter sind inzwischen auch im Stadtbezirk Mitte ein gewohnter Anblick auf Straßen und Plätzen. Viele nutzen sie als Ergänzung zum Angebot der ÜSTRA, womit sie ein zusätzliches Mobilitätsangebot darstellen. Der Ärger mit diesen Fahrzeugen hat jedoch zwischenzeitlich insbesondere für seh- und gehbehinderte Menschen ein solches Ausmaß angenommen, dass selbst der Blindenverband die Forderung erhoben hat: “Roller runter von den Gehwegen!“ Nach Medienberichten räumt die Verwaltung ein, noch kein Konzept zu haben und die Aktivitäten anderer Kommunen zu beobachten.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann beabsichtigt die Verwaltung ein insbesondere für den Stadtbezirk Mitte dringend erforderliches Konzept vorzulegen?

2. Wird sie dem Beispiel anderer Städte wie etwa aktuell der Stadt Langenhagen folgen und ein Bußgeldsystem für die Ahndung verschiedener Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern erstellen, das zuvorderst an die Verleihfirmen adressiert ist?

3. Wird sie ergänzend dem Beispiel anderer Städte folgen und die Vorlage des Entwurfes einer Sondernutzungssatzung für E-Scooter in Betracht ziehen?