Anfrage Nr. 15-0071/2022:
Müll auf dem Trammplatz

Inhalt der Drucksache:

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Müll auf dem Trammplatz

Nach Ende der versammlungsrechtlich genehmigten Veranstaltung sogenannter Aktivisten vor dem Neuen Rathaus ist ein großer Berg Müll, insbesondere Euro-Paletten und Plastikkanister, unter einer Kunststoffplane zurückgeblieben.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann ist mit einer Entsorgung des illegal entsorgten Unrates zu rechnen, wer trägt die Kosten hierfür und wurde seitens der Verwaltung eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz erstattet?

Wenn es sich bei den hauptsächlich aus Plastik bestehenden Müllberg nach Auffassung der Verwaltung um (temporäre?) Kunst handeln sollte:
2. Warum wurde auf eine laut NKomVG vorgesehene Beteiligung des Bezirksrates zur Aufstellung von (temporärer) Kunst im öffentlichen Raum verzichtet?
(Bitte detaillierte Darstellung der Rechtslage)
Wer ist der verantwortliche Künstler, wie lange ist die Aufstellung geplant, in welcher Höhe werden Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes erhoben und wer kontrolliert die Verkehrssicherungspflicht?