Anfrage Nr. 15-0063/2021:
Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten bei Corona Infektion

Inhalt der Drucksache:

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Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten bei Corona Infektion

In einer Flüchtlingsunterkunft unseres Statdbezirks wurde ein Elternteil einer 4-köpfigen Familie positiv auf Corona getestet. Das andere Elternteil sowie die beiden minderjährigen Kinder waren negativ.

Die gesamte Familie musste schnellstmöglich die Flüchtlingsunterkunft verlassen. Die Familie wurde in einem leerstehenden Hotel an der Hamburger Allee untergebracht. Das Elternteil, dessen Testergebnis positiv ausfiel, erhielt ein Zimmer und das andere Elternteil mit den Kindern ein weiteres.

Die SPD – Fraktion fragt die Verwaltung:
1. Warum mussten auch der nichtinfizierte Elternteil und die Kinder als sogenannte K1-Personen die abgeschlossene Wohneinheit in der Flüchtlingsunterkunft verlassen?
2. Wer kümmert sich – unter Berücksichtigung vorhandener Sprachbarrieren - in dem Hotel (und gegebenenfalls weiteren entsprechenden Unterkünften) neben der Versorgung mit Mahlzeiten um soziale, wie persönliche Belange, Bildung und Beschäftigung, insbesondere für die Kinder?
3. Inwieweit ist in den Quarantäneinrichtungen – unter Berücksichtigung des mit der Quarantäne verbundenen längerfristigen „Rund-um-die-Uhr-Aufenthaltes“ - eine ausreichende Grundausstattung der Zimmer (z.B. Sitzmöglichkeiten, Tisch zum Einnehmen der Mahlzeiten) sichergestellt?