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Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gem. § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Weber die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ricklingen gem. § 37 Abs. 1 Ziff. 1 NGO vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Weber hat mit Schreiben vom 15.11.2009 mitgeteilt, dass er sein Mandat niederlegt.
Gem. § 37 Abs. 1 Zif. 1 NGO endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Ricklingen durch Verzicht.
Die Voraussetzung des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gem. § 37 Abs. 2 NGO festzustellen, dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.09
Hannover / 07.01.2010