Informationen:
Beratungsverlauf:
- 27.01.2021: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : In der Sitzung beantwortet
Anfragesteller(in):
CDU-Fraktion
CDU-Fraktion
Gemäß des Städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 1335 - Wasserstadt Limmer Ost (Drucksache Nr. 1017/2016) „besteht die Verpflichtung für mindestens 20% der WE im Geschosswohnungsbau im gesamten Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1535 (Vertragsgebiet, Anlage 1) einen Antrag auf Förderung nach dem städtischen Wohnraumförderprogramm (siehe Ursprungsdrucksache Nr. 1724/2013 zum Förderprogramm und die entsprechenden Fortschreibungen) zu stellen und im Falle der Förderung die geförderten Wohnungen der Fördervereinbarung entsprechend zu errichten und zu vermieten. Die Umsetzung dieser Verpflichtung durch die WLG kann dann in den in Anlage 2 zu der Drucksache gekennzeichneten Baufeldern erfolgen. Dabei kann der Anteil an gefördertem Wohnraum innerhalb dieser Baufelder zwischen 10% und max. 35% liegen, wenn im Übrigen die Gesamtzahl der geförderten Wohnungen eingehalten wird.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch ist der Anteil der geförderten Wohnungen im 1. BA der Wasserstadt Limmer aufgeschlüsselt nach Baufeldern in Prozent?