Drucksache Nr. 15-0054/2007 S1:
Entscheidung:
Ampelanlage Davenstedter Markt / Carlo-Schmid-Allee

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Stellungnahme
15-0054/2007 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung:
Ampelanlage Davenstedter Markt / Carlo-Schmid-Allee

Beschluss in der Sitzung am 01.03.2007 zu TOP 6.4.1 in Verbindung mit DS 15-0548/2007:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, an der Straßeneinmündung Davenstedter Markt/ Carlo-Schmid-Allee einen Lichtsignalanlage Fußgängerüberweg zu installieren.

Entscheidung:

Dem Beschluss wird nicht gefolgt.

Die Carlo-Schmid-Allee bildet zusammen mit der Hermann-Ehlers-Allee und der
Wunstorfer Landstraße einen Hauptverkehrstraßenzug, der über die hannoverschen
Stadtteile Badenstedt, Davenstedt und Ahlem eine Verbindung auch für überörtliche
Verkehre zwischen Ronnenberg-Empelde (B 65) und Seelze bzw. Wunstorf (B 441, A 2)
darstellt.
Dieser Funktion entsprechend und auch in Anbetracht der planerisch gewollten Verkehrs-
verlagerung auf diese Strecke gibt es hier ausschließlich signalisierte Fußgängerquerungen,
die sich auf 9 Vollsignalanlagen und 5 zusätzliche Fußgängerdruckampeln verteilen.

Bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Fußgängerüberweges nach den bundesweit
verbindlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
(R-FGÜ 2001) müssen örtliche und verkehrliche Voraussetzungen erfüllt sein. Erst dann
ist die Ermessensentscheidung, ob ein Überweg in Form eines Zebrastreifens eingerichtet
wird, eröffnet, die Einrichtung ist selbst dann aber nicht zwingend.

Allein schon nach Ausbaustandard und Funktion der Carlo-Schmid-Allee hält die Verwaltung
einen solchen Überweg hier für mit der Verkehrssicherheit nicht vereinbar. Hinzu kommt
eine leichte Kurvenlage, die in Verbindung mit dem westlichen Baumbestand Fußgänger
für den südwärts fahrenden Verkehr nicht rechtzeitig erkennbar macht. Damit ist eine
örtliche Voraussetzung der Richtlinie nicht erfüllt. Die Verwaltung sieht auch keine
Möglichkeit, dieses Hindernis mit angemessenem Aufwand zu beseitigen.

Aufgrund der eindeutigen Sicherheitsargumente gegen einen Fußgängerüberweg wird die
Verwaltung von dem Aufwand einer Zählung des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs
absehen. Es besteht aber aus der Verkehrsbeobachtung heraus die Vermutung, dass es
hier nicht zu von der R-FGÜ 2001 verlangten Mindestzahl von 50 Fußgängerquerungen in
der stärksten Stunde des Fußgängerverkehrs kommt.
Zur Antragsbegründung des Bedarfes weist die Verwaltung daraufhin, dass das bisher
maßgebliche Ziel für Fußgänger – die Marktkauffiliale mit der Postagentur – in Kürze
schließt. Die Postdienste sollen dann evtl. in dem im Bau befindlichen Einkaufszentrum
angeboten werden. Dessen Hauptzugang liegt unmittelbar an der Ampelkreuzung Am
Soltekampe, sodass die Sicherung dieses Fussgängerverkehrs hierüber gegeben ist.

Die Verwaltung nimmt allerdings den Antrag und die eigene Verkehrsbeobachtung zum
Anlass, in diesem Bereich eines der beiden städtischen Geschwindigkeitsanzeigegeräte
einzusetzen, so dass genauere Informationen über Fahrzeugaufkommen und
Geschwindigkeitsniveau erzielt werden.

Sollte die zukünftige Verkehrsentwicklung eine gesicherte Querung in Höhe
Davenstedter Markt erforderlich machen, wäre dies nur mit einer Signalanlage möglich.


Hinweis :

Mit dieser Entscheidung ist die Anfrage hinsichtlich technischer Ausstattung eines evtl.
Fußgängerüberweges (Ds. 15-872-2007 vom 10.4.07) erledigt.