Drucksache Nr. 15-0049/2018 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Haltestelle Willy-Platz-Heim
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 24.01.2018
TOP 8.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0049/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Haltestelle Willy-Platz-Heim
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 24.01.2018
TOP 8.4.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Rat und Verwaltung der Stadt werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass
die zuständigen Stellen prüfen, ob das Wartehäuschen – nach Entfernung der Reklamefläche – bis zur geplanten Umsetzung erhalten werden kann.

Entscheidung

Der Antrag wurde zur Stellungnahme an die ÜSTRA weitergeleitet. Die ÜSTRA teilt mit:

Das in dem Antrag angesprochene Witterungsschutzdach an der Haltestelle „Am Klein-Buchholzer Kirchweg“ wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit abgebaut.

Den Wunsch nach einer kurzfristigen Übergangslösung kann die ÜSTRA nachvollziehen. Die ÜSTRA hat dazu verschiedene Möglichkeiten geprüft, konnten aber leider keine Lösung finden. Den Vorschlag von Herrn Butz hat die ÜSTRA jetzt ebenfalls geprüft: Durch die Entfernung der Reklamefläche ist das Witterungsschutzdach nicht mehr standsicher und kann so nicht aufgestellt werden.

Die ÜSTRA bittet um Verständnis dafür, dass der Ausbau der Haltestelle abgewartet werden muss. Die Haltestelle wird im Sommer im Rahmen der Befahrung mit der Üstra hinsichtlich einer möglichen Aufnahme für das Förderprogramm 2020 geprüft. Bei positiver Prüfung und der Voraussetzung eines positiven Zuwendungsbescheides seitens des Fördergebers kann die Haltestelle 2021 umgebaut werden.
Eine Aufnahme in das Förderprogramm 2019 ist nicht mehr möglich, da die vollständige Antragsstellung, einschließlich abgestimmter Planung bis zum 31.5.2018 beim Fördergeber einzureichen ist.