Drucksache Nr. 15-0045/2018 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Sachstandsbericht zur Grundwasserabsenkung im Herzkamp
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 24.01.2018
TOP 8.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
1. Entscheidung
15-0045/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Sachstandsbericht zur Grundwasserabsenkung im Herzkamp
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 24.01.2018
TOP 8.3.2.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide nach Abschluss der Grundwasserabsenkung im Herzkamp, Baufeld A, Kindertagesstätte und Wohnen (geplanter Beginn 08.01.2018, Dauer ca. 12 Wochen), einen Sachstandsbericht vorzulegen.

Der Sachstandsbericht soll

1. die wesentlichen Eckdaten der Grundwasserabsenkung auflisten und erläutern,

2. das Ergebnis der Vorprüfung nach §§ 3c UVPG bzw. § 5 NUVPG wiedergeben,

3. mögliche Beeinträchtigungen/Gefahren für die Umwelt sowie umliegende Gebäude bzw. Infrastruktur benennen,

4. die unternommenen (Gegen-)Maßnahmen erläutern,

5. die tatsächlich geförderte und versickerte Gesamtmenge an Grundwasser angeben,

6. die aus dem Monitoring gewonnenen Ergebnisse erläutern,

7. etwaige Abweichungen gegenüber den Modellrechnungen und unvorhergesehene Vorkommnisse auflisten sowie

8. das weitere Vorgehen hinsichtlich der übrigen Baufelder und etwaige Anpassungen darstellen.

Entscheidung

Nach Rücksprache mit der zuständigen unteren Wasserbehörde der Region Hannover werden noch keine größeren Grundwasserabsenkungen im Baugebiet Herzkamp durchgeführt.

Zurzeit laufen Bauarbeiten für die Erstellung der Schmutzwasserkanäle. Hier werden geringe Grundwassermengen von max. 7,5 m³/h gefördert. Die Gesamtentnahmemenge ist mit 4.400 m³ bei der Region Hannover angezeigt worden. Temporäre Grundwasserentnahmen bis max. 5.000 m³ sind nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlaubnisfrei, müssen jedoch bei der zuständigen unteren Wasserbehörde im Vorfeld angezeigt werden.

Weitere Anträge für temporäre Grundwasserentnahmen im Baugebiet Herzkamp liegen nicht vor.