Drucksache Nr. 15-0042/2011 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Honorarverträge in Schulen im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 26.01.2011
TOP 6.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0042/2011 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Honorarverträge in Schulen im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 26.01.2011
TOP 6.2.1.

Mitte Dezember wurde bekannt, dass an zahlreichen Ganztagsschulen in Niedersachsen die Verträge mit Ganztagsmitarbeitern rechtlich überprüft werden müssen, da in mehreren Fällen unzulässig Honorar- statt Arbeitsverträge abgeschlossen wurden. Ursache dafür waren vor allem unklare und rechtlich nicht einwandfreie Regelungen von Seiten des Kultusministeriums. Im schlimmsten Fall droht den betroffenen Schulen die Nachzahlung von Rentenbeiträgen in teilweise sogar fünfstelliger Höhe. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) rät dringend dazu, alle Verträge mit Ganztagsmitarbeitern rechtlich überprüfen zu lassen. Auch im Stadtbezirk Linden-Limmer haben in den letzten Jahren mehrere Schulen den Ganztagsbetrieb eingeführt.
Ich frage deshalb die Verwaltung:
1. Wurden auch in den Ganztagsschulen des Stadtbezirks unzulässige Honorarverträge abgeschlossen und wenn ja, wie viele und an welchen Schulen?
2. Welcher finanzielle Schaden ist dabei entstanden?
3. Wer unterstützt die betroffenen Schulen beim Abschluss rechtlich einwandfreier Arbeitsverträge?

Antwort

Der in den Schulen stattfindende Ganztagsunterricht ist eine schulische Veranstaltung. Daher schließen die Schulleitungen die Verträge mit den in der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder tätigen Personen und Institutionen im Auftrag des Landes Niedersachsen ab. Bei den Verträgen handelt es sich in der Regel um vom Land Niedersachsen vorgegebene Vertragsmuster oder um sich an diesen Mustern orientierende, rechtlich geprüfte Vertragsvorlagen. In Einzelfällen wurden auch Vertragsmuster der Kooperationspartner verwendet. Es ist der Verwaltung nicht bekannt, ob in der Vergangenheit ein finanzieller Schaden entstanden ist. Das Land Niedersachsen hat am 30.11.2010 die aus seiner Sicht strittigen Fragen in einer für alle Ganztagsschulen geltenden Handreichung „Hinweise zur Vertragsgestaltung bei ganztagsspezifischen Angeboten“ geregelt.

In diesen Hinweisen ist auch geregelt, dass für alle die Vertragsangelegenheiten betreffenden Fragen oder Unklarheiten die MitarbeiterInnen der Landesschulbehörde zur Beratung zur Verfügung stehen. Auch die Verwaltung ist den Schulleitungen hierbei behilflich.