Drucksache Nr. 15-0036/2018 F2:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Verkehrssituation Klein-Buchholzer-Kirchweg, Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 24.01.2018, TOP 6.1.3.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-0036/2018 F2
0
 

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Verkehrssituation Klein-Buchholzer-Kirchweg, Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 24.01.2018, TOP 6.1.3.

Anfrage der SPD-Fraktion

Vor allem zu Zeiten des Berufsverkehrs herrscht im Klein-Buchholzer-Kirchweg ein sehr reger PKW-Verkehr. Der Bezirksrat hat sich wiederholt mit dieser Verkehrssituation dort beschäftigt. Es sind verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vom Bezirksrat beschlossen und von der Verwaltung umgesetzt worden. So wurden bauliche Veränderungen zur Entschleunigung vorgenommen und die Beschilderung ergänzt.
Nun soll es im Klein-Buchholzer-Kirchweg durch Falschparker zu Problemen bei der Abfallabholung (Häuser 33-47) gekommen sein. Außerdem wurden von einem Anwohner Unfälle registriert und der Wunsch nach einem Fußgängerüberweg Höhe Conrad-Bube-Weg vorgetragen. Auf diese Weise sollen schwächere Verkehrsteilnehmer_innen bei der Querung der Straße unterstützt werden. Gedacht ist dabei u.a. an die Kindergartenkinder und die Bewohner_innen der anliegenden Einrichtungen für Senior_innen. Autofahrer_innen überholen und gefährden Radfahrer_innen im Kreisel, indem sie diesen verkehrswidrig überfahren.

Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wie wird die Verkehrssituation eingeschätzt (Verkehrsaufkommen im Tagesverlauf, Gefährdungspotential für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer_innen und den ruhenden Verkehr, Nutzbarkeit der Straße für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge von aha)?
2. Kam es hier im letzten Kalenderjahr zu Verkehrsunfällen?
(Bitte Auskunft über Anzahl, Personen- bzw. Sachschaden, Ursachen)
3. Wie wird die Notwendigkeit und Realisierbarkeit eines Fußgängerüberweges am o.g. Ort eingeschätzt?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1. Verkehrseinschätzung

Verkehrsaufkommen im Tagesverlauf: Im November 2015 wurde über einen Zeitraum von sieben Tagen mittels Messtafel das Gesamtverkehrsaufkommen gezählt und die entsprechenden Fahrgeschwindigkeiten festgehalten. Es gibt dabei keine Unterscheidung zwischen LKW- und PKW-Verkehr und keine Darstellung von Verkehrsspitzenzeiten. Ziel der Messung war die Ermittlung der gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeit und der maßgeblichen Geschwindigkeit, die von 85 % der Kraftfahrzeugführer gefahren wurde.
Fahrt-
richtung
Anzahl der Messwerte in 7 Tagen
durchschn. Anzahl der Kfz je Tag
gemessene Durchschnitts-
geschwindigkeit
Geschwindigkeit V85 (85 % der KFZ fahren langsamer oder maximal)
Sutelstraße
2.512
359
26,7 km/h
36 km/h
Im Heidkampe
20.399
2.914
30,6 km/h
38 km/h

Nutzbarkeit der Straße:
Die Fahrbahn im Klein-Buchholzer-Kirchweg ist mit alternierenden Breiten von mindestens 4,50 m (im Bereich der Engstelle) über 5,50 m bis maximal 7,00 m für die Ansprüche des fließenden Verkehrs ausreichend dimensioniert. Punktuelle Engstellen durch ggf. widerrechtlich haltende/parkende Fahrzeuge können auch von Rettungs- oder Entsorgungsfahrzeugen passiert werden, da die verbleibende Fahrbahn die erforderliche Breite von 3,50 m aufweist. Die Einhaltung der StVO durch alle Verkehrsteilnehmer ist jedoch unverzichtbare Voraussetzung für eine gefahrlose und unfallfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsräume.

Radfahrer benutzen in der Tempo-30-Zone die Fahrbahn und fügen sich in den fließenden Verkehr ein. Im Abschnitt der Einbahnstraße steht den Radfahrern in gegenläufiger Fahrtrichtung ein 1,50 m breiter Schutzstreifen zur Verfügung. Die vorbeschriebenen Fahrbahnbreiten von 4,50 m bis 7,00 m gewährleisten unter der Voraussetzung einer vorschriftsmäßigen Fahrweise durch Kfz sichere Abstände beim Überholen und Begegnen. Für Fußgänger und radfahrende Kinder bis 10 Jahre sind beidseitige Gehwege mit häufig alternierenden Breiten von 2,00 m bis 5,00 m vorhanden. Die Regelbreite von 2,50 m ist in den meisten Straßenabschnitten des Klein-Buchholzer-Kirchweges vorhanden.

Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, Entsorgungsfahrzeuge aha:
Der Fachbereich Feuerwehr (OE 37) hat bisher keine Problemlagen oder –standorte im Rahmen von Einsatzfahrten gemeldet. Eine kürzlich durchgeführte Überprüfung mit Probebefahrung am Wochenende sowie wochentags hat ebenfalls keine Probleme ergeben.

Auch die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) teilte auf Anfrage mit, dass den Entsorgungskolonnen das Befahren des Klein-Buchholzer Kirchweges vom Grundsatz her keine Probleme bereitet. Gelegentliche Behinderungen durch falsch abgestellte PKW, die insbesondere das Einfahren in die Stichwege Nr. 13-17 und 33/35 erschweren, werden von den aha – Mitarbeitern eigenverantwortlich gelöst.

Zu 2. Unfallgeschehen

Das Unfalllagebild im Klein-Buchholzer-Kirchweg ist unauffällig. Nach aktueller Information der Polizeidirektion Hannover wurden im Zeitraum von etwa 3 Jahren (15.11.2015 bis 18.08.2017) lediglich 10 Verkehrsunfälle aufgenommen, von denen allein sieben im Rahmen des ruhenden Verkehrs durch Zurücksetzen oder Rückwärtsfahren passierten. Jeweils ein Unfall wurde durch Nichtbeachten des Vorrangs entgegenkommender Fahrzeuge, durch fehlerhaftes Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr und durch Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (Nichtbeachtung der Vorfahrt für Radfahrer) verursacht. Neun der zehn Unfälle passierten bei Helligkeit sowie trockener Fahrbahn und im Abschnitt zwischen Sutelstraße und Klein-Buchholzer-Kirchweg 12. Informationen zu Personen- und Sachschäden liegen dem Fachbereich nicht vor.

Zu 3. Fußgängerüberweg Höhe Conrad-Bube-Weg

Bei der Entscheidung über die Neuanlage von Fußgängerüberwegen ist die Verwaltung an die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) gebunden. Es handelt sich dabei um ergänzende Vorschriften des Bundes zur Straßenverkehrsordnung. Demnach sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Besondere Ausnahmegründe, die im Klein-Buchholzer-Kirchweg ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen würden, sind nicht erkennbar.

Unabhängig davon wären grundlegende, aus Gründen der Verkehrssicherheit unverzichtbare Anforderungen für die Anlage von Überwegen an dem vorgeschlagenen Standort im Klein-Buchholzer Kirchweg nicht erfüllt. Zum einen setzt die Anlage von Fußgängerüberwegen dessen frühzeitige Erkennbarkeit für die Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgängern und Fahrzeugführern voraus. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h muss der Fußgängerüberweg aus mindestens 50 m zu erkennen sein und die Sichtweite von und auf die Warteflächen muss mindestens 30 m betragen. Die Fußgänger – insbesondere die auf dem nördlichen Gehweg – können am vorgeschlagenen Standort nahe der Einmündung Conrad-Bube-Weg von den Autofahrern nicht frühzeitig gesehen werden, so dass schon aus diesem Grund ein Fußgängerüberweg nicht möglich ist.

Zum anderen setzt die Anlage von Fußgängerüberwegen voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr an einer Stelle gebündelt auftritt. Auch diese Voraussetzung liegt im Klein-Buchholzer Kirchweg nicht vor, da in dem vorgeschlagenen Bereich keine örtlichen Gegebenheiten (wie zum Beispiel ein Einkaufzentrum, eine Schule oder Kita in direkter Lage) vorhanden sind, die die Fußgänger bündeln würden. Im Klein-Buchholzer Kirchweg überqueren die Fußgänger die Fahrbahn in der Regel in allen Bereichen.