Anfrage Nr. 15-0033/2020:
Sprachkompetenz im Bereich der Obdachlosen-Sozialarbeit

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Sprachkompetenz im Bereich der Obdachlosen-Sozialarbeit

Obdachlosigkeit ist gerade im urbanen Raum eine Herausforderung, der sich auch die Landeshauptstadt Hannover weiterhin verstärkt stellen muss. Drängend ist zwar immer die Bereitstellung einer Unterkunft, von Kleidung und Verpflegung. Ziel muss es aber sein, persönlich auf die Bedürfnisse der betroffenen Personen einzugehen, da in einem Land wie Deutschland mit einem derart gutem Sozialsystem grundsätzlich niemand auf der Straße leben muss.

Bei Betrachtung der von Obdachlosigkeit betroffenen Personen wird offenbar, dass viele Menschen aus Ost-Europa zu kommen scheinen. Fraglich ist, ob alle Betroffenen der deutschen Sprache mächtig sind und bezogen hierauf, die von der Landeshauptstadt Hannover selbst durchgeführten oder über andere Träger finanzierten Angebote alle Menschen erreichen können. Der Sprachkompetenz muss besondere Wichtigkeit zukommen, da nur so eine menschliche Ebene aufgebaut werden kann. Leider kann Obdachlosigkeit wie viele andere Herausforderungen nicht abschließend gelöst werden, aber die ständigen Bemühungen ermöglichen eine Reduzierung der durch dieses Phänomen ausgelösten menschlichen Leids.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Beschäftigte der Landeshauptstadt Hannover sind mit der Sozialarbeit von Obdachlosen beauftragt (direkter Kontakt mit den Betroffenen, keine entsprechende Verwaltungstätigkeit) und wie viele davon im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide?

2. Wie viele Stellen bei anderen Trägern (auch nur konkret für den Kontakt mit Obdachlosen) werden im Rahmen der Obdachlosen-Sozialarbeit von der Landeshauptstadt Hannover im Stadtgebiet und im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide finanziert und wie hoch ist der entsprechende Titel / die entsprechende Summe?

3. Welche Sprachkompetenz liegt bei den entsprechenden Personen vor?

Bitte einzeln nach Stadt/Stadtbezirk und Sprachen mit entsprechender Qualifikationsstufe nach anerkannter Prüfung (bspw. nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) auflisten, soweit kein/e Muttersprachler/in.