Anfrage Nr. 15-0033/2019:
Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Im Zuge des Wegfalls der Straßenausbaubeitragssatzung zum 1.1.2019 ist bei vielen Bürger*innen die Frage aufgekommen, ob sie für Straßenbaumaßnahmen noch beitragspflichtig sind. Aufgrund diverser Anfragen hat die Verwaltung Mitte November 2018 klargestellt: „Die Beitragspflicht für eine Straßenausbaumaßnahme entsteht, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und die Schlussrechnung vorliegt. Das bedeutet, dass für alle Maßnahmen bei denen dies bis zum 31.12.2018 der Fall ist, Beiträge erhoben werden müssen. Diese Maßnahmen müssen innerhalb von vier Jahren nach Entstehen der Beitragspflicht abgerechnet werden (Verjährungsfrist). Für alle Straßen, für die die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, werden keine Beiträge erhoben, wenn die Straßenausbaubeitragssatzung zum 01.01.2019 aufgehoben wird.“
Aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Grünen Bezirksratsfraktion vom 13.12.17 geht hervor, dass im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide zum damaligen Zeitpunkt für keine der Maßnahmen aus dem GiB-Programm I+II eine Schlussrechnung vorlag. (siehe Ds 15-2959/2017 F1; ergänzend 15-2960/2017 F1 sowie 15-0037/2018 F1)

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Für welche Straßenbaumaßnahmen des GiB-Programms im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide müssen weiterhin Straßenausbaubeiträge gezahlt werden?

2. Für welche weiteren Straßenbaumaßnahmen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide außerhalb des GiB-Programms müssen weiterhin Straßenausbaubeiträge gezahlt werden?

3. Wann lag bei den betreffenden Straßen nach Abschluss der Baumaßnahme jeweils die Schlussrechnung vor? (bitte getrennt auflisten)