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Feststellung eines Sitzverlustes
Antrag,
gem. § 52 Absatz. 2 in Verbindung mit § 91 Absatz. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Thimm die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Hildegard Thimm hat mit Schreiben vom 05.12.2019 die Niederlegung ihres Mandats zum 29.01.2020 erklärt. Damit endet gemäß § 52 Abs. 1, Ziffer 1 NKomVG die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken. Der Sitzverlust ist vom Bezirksrat festzustellen.
18.62.12
Hannover / 03.01.2020