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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 37, 6. Änderung - Mozartstraße -
Vereinfachtes Verfahren
-Textliche Änderung-
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 37, 6. Änderung (vereinfachtes Verfahren) gemäß §§ 10 Abs. 1 und 13 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen sowie der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch die Umstellung der Art der baulichen Nutzung auf die BauNVO 1990 werden Gender-Aspekte im Bebauungsplan nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung auf die BauNVO 1990 umgestellt.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.06.2005 dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Planbegründung zugestimmt und zur öffentlichen Auslage beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf und die Planbegründung haben in der Zeit vom 23.06.2005 bis 22.07.2005 öffentlich ausgelegen. Es gingen keine Stellungnahmen ein, die sich gegen die Planung richteten.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um die Rechtsverbindlichkeit der Satzung über dem Bebauungsplan herbeizuführen.
61.12
Hannover / 08.08.2005