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8. Änderung der ZVK-Satzung
Antrag,
die 8. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse in der beiliegenden Fassung
(Anlage 1) zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Änderungen betreffen Frauen und Männer in gleichem Maße.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Schwerpunkt der Satzungsänderung ist die Umsetzung der Reform des Eheversorgungsausgleichs.
Mit Verkündung am 8. April 2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft getreten. In dem für die Realteilung vorgesehenen „Platzhalter“ § 44 der Satzung müssen zur Umsetzung der Reform des Eheversorgungsausgleichs Regelungen eingefügt werden.
Der Verwaltungsrat der ZVK hat die Satzungsänderung im Umlaufverfahren beschlossen und schlägt sie dem Rat zur Beschlussfassung vor.