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Annahme einer Erbschaft gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
Antrag,
der Annahme der Erbschaft der Frau Ingrid Eveline Therese Steiner an die Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen
Begründung des Antrages
Mit letztwilliger Verfügung vom 15.07.1984 hat die zwischen dem 01. und 02.02.2016 in Hannover verstorbene Frau Ingrid Eveline Therese Steiner, geb. Bokeloh, die Landeshauptstadt Hannover als Erbin eingesetzt. Die Verstorbene war verwitwet und hatte keine Kinder. Über das Erbe soll gemäß der testamentarischen Bestimmung der Bereich Städtische Friedhöfe zur Aufstellung eines Grabsteines und zur Dauergrabpflege über 20 Jahre verfügen.
Der Höhe der Erbschaft wird sich gemäß derzeitiger Schätzung nach Abzug der Verbindlichkeiten auf mindestens 38.000 € belaufen.
Über die Annahme einer Erbschaft hat gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG der Rat zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme zuzustimmen.
30.1
Hannover / 13.06.2016