Drucksache Nr. 1467/2015:
Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V.

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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1467/2015
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V.

Antrag,


1. der Aufnahme in den Verein Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V. (kurz: AGFK Niedersachsen/Bremen) als ständiges Mitglied und der als Anlage 1 beigefügten Beitrittserklärung zuzustimmen,

2. die Verwaltung zu beauftragen, die Interessen der Landeshauptstadt Hannover in der AGFK Niedersachsen/Bremen wahrzunehmen und dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss über die Arbeit in der AGFK Niedersachsen/Bremen zu berichten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Mitarbeit in der AGFK Niedersachsen/Bremen wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Eine geschlechterbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung ist damit nicht verbunden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.500,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -3.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -3.500,00 €
Die Kosten der Mitgliedschaft betragen 3.500 € pro Jahr. Für das Gründungsjahr 2015 werden nur 50 % des festgelegten Beitragssatzes fällig, d.h. 1.750 €.

Begründung des Antrages

Die Stadt Hannover ist bereits im Jahr 2012 der damals noch als gemeinsam getragener Arbeitskreis unter dem Dach der kommunalen Spitzenverbände gebildeten AGFK beigetreten (siehe Beschluss-Drucksache Nr. 2236/212). Aus diesem Arbeitskreis hat sich nunmehr der eingetragene und mit Finanzmitteln ausgestattete Verein AGFK Niedersachsen/Bremen gebildet.

Der Zweck des Vereins ergibt sich aus dem § 2 des anliegenden Satzungsentwurfes (Anlage 2). Es werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt.

Ziel ist die Förderung von Umweltschutz und Erziehung durch systematische Förderung der Nahmobilität und hier schwerpunktmäßig des Radverkehrs, um insbesondere den Verkehrsanteil des Radverkehres zu erhöhen und die Verkehrssicherheit der Radfahrenden zu verbessern.
Im Rahmen dieser Zielsetzung übernimmt der Verein unter anderem die Interessenvertretung gegenüber den Ländern Niedersachsen und Bremen, dem Bund und weiteren Akteuren, dient dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern, stellt die Belange fahrradfreundlicher Kommunen gegenüber der Öffentlichkeit dar, führt eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit auch in Verbindung mit dem Land Niedersachsen und mit anderen Verbänden und Institutionen durch und entwickelt konkrete Projekte, vorbildliche Praxisbeispiele, Fortbildungsveranstaltungen und Aktionen.

Das Land Niedersachsen hat eine jährliche finanzielle Unterstützung des AGFK Niedersachsen/Bremen in Höhe von 60.000 € für die Geschäftsstelle sowie je 20.000 € für Projekte und Öffentlichkeitsarbeit für die nächsten fünf Jahre zugesagt. Außerdem werden jährliche Mitgliedsbeiträge erhoben, die nach der Größe der jeweiligen Kommune gestaffelt sind.

Zu den Mitgliedern werden neben den Ländern Niedersachsen und Bremen unter anderem der Niedersächsische Städtetag, der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund, der Niedersächsische Landkreistag, die Landesverkehrswacht Niedersachen, die Landkreise Göttingen und Wolfenbüttel, die Städte Nordhorn, Osnabrück und Oldenburg, die Region Hannover, der ADFC Niedersachsen e.V., die Technische Universität Braunschweig sowie die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen sein.

Die Mitgliedschaft in der AGFK Niedersachsen/Bremen wird für die Landeshauptstadt Hannover eine zusätzliche wertvolle Komponente sein im Rahmen der Förderung und Erreichung der Ziele aus dem vom Rat im Jahr 2010 beschlossenen Leitbild Radverkehr und darüber hinaus positive Effekte für die Zusammenarbeit und den gegenseitigen Nutzen der beteiligten Mitglieder erzeugen.

Es wird deshalb die Unterzeichnung der Beitrittserklärung empfohlen.
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Hannover / 18.06.2015