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Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
Antrag,
a) folgende Umbesetzungen festzustellen:
bisher: neu:
1. Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost
Bürgermitglieder Bürgermitglieder
N.N. Frau Stephanie Mahncke
N.N. Herr Stephan Stöppel
Die übrigen Besetzungen bleiben unberührt.
b) die nachfolgende Änderung hinsichtlich des stellvertretenden Vorsitzes zur Kenntnis zu nehmen:
bisher: neu:
1. Gleichstellungsausschuss
Stellv. Vorsitz Stellv. Vorsitz
N.N. Ratsfrau Anja Schollmeyer
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Vorschlagsrecht zu Punkt 1 a) liegt bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zu Punkt 1 b) bei der SPD-Fraktion.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
a)
Zu 1.:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte mit Schreiben vom 16. Mai 2022 Frau Stephanie Mahncke und Herrn Stephan Stöppel für die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost.
Der Rat stellt die Umbesetzungen durch Beschluss fest.
b)
Gemäß § 71 Abs. 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 37 Geschäftsordnung des Rates (GO) werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren zugeteilt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren. Die stellvertretenden Vorsitze werden gemäß § 37 GO entsprechend aus dem Kreis der stimmberechtigten Ausschussmitglieder bestimmt.
Die Fraktionen haben sich zu Beginn der Wahlperiode über die Verteilung verständigt.
Eines ausdrücklichen Feststellungsbeschlusses zur Besetzung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Vorsitze im Sinne des § 71 Abs. 5 NKomVG bedarf es nicht. Der Rat sollte jedoch von der Besetzung Kenntnis nehmen.
18.60
Hannover / 18.05.2022