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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 1343, 1.vereinfachte Änderung - Am Wacholder -
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 1343, 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren) gemäß §§ 10 Abs. 1 und 13 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen sowie der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Kirchengemeinde beabsichtigt mittelfristig im Rahmen von erforderlichen Modernisierungen den Standort der Kita an die Wallensteinstraße um ca. 300 m zu verlegen. Gender-Belange werden in Bezug auf die Begleitmobilität betroffen, gleichen sich in der Bilanz jedoch wieder aus. Mit dem Bebauungsplanverfahren wird eine größere planerische Flexibilität geschaffen, die im Plangebiet auch Wohnnutzungen ermöglicht und ggf. die wirtschaftliche Basis für die erforderliche Modernisierung legt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.04.2005 dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung zugestimmt. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 12.05.2005 bis 13.06.2005 öffentlich ausgelegen. In dieser Zeit ging von der Region Hannover eine Stellungnahme ein. Anregungen wurden darin nicht vorgebracht; es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass die Planung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Ebenfalls teilte das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt mit, dass sie keine weiteren Anregungen oder Hinweise geben.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um die Rechtsverbindlichkeit der Satzung über dem Bebauungsplan herbeizuführen.