Antrag Nr. 1429/2021:
Antrag der Lehrkräftevertretung im Schul-und Bildungsausschuss zur Beteiligung bei Neubauten von Schulen aller Schulformen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1429/2021 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Frau Susan Bartels de Pareja

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Lehrkräftevertretung im Schul-und Bildungsausschuss zur Beteiligung bei Neubauten von Schulen aller Schulformen

Antrag

Antrag zu beschließen:

Die Schulverwaltung wird aufgefordert, für die zukünftigen Neubauten von Schulen (Grundschulen, Integrierten Gesamtschule, Gymnasien u.a.) jeweils einen Beteiligungsprozess für die Entwicklung des Schulbaus (Phase Null) unmittelbar nach der Findung der geeigneten Flächen durchzuführen.


Vertreter*innen des Stadtschülerrates, des Stadtelternrates und Lehrkräfte der entsprechenden Schulformen, sowie Expert*innen aus den Bereichen Architektur, Freiraumplanung, Erziehungswissenschaften und Schulentwicklung sind dabei einzubeziehen.
Die Kooperation mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung wird gesucht.

Begründung

Am 20.11.2019 wurde im Schul- und Bildungsausschuss in der DS 3025/2019 (als Änderungsantrag zu DS 1979/2019) beschlossen, dass ein Beteiligungsprozess (beginnend mit der Phase Null) beim Aufbau der IGS umgesetzt werden soll. Damals wurde der Antrag u.a. wie folgt begründet:
„...dass der Bedarf nach Grund- sowie Obertufenplätzen in den Folgejahren steigen könnte, sodass frühzeitig auf mögliche Bedarfe reagiert werden kann. Um die Schule nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen modern und zukunftsfähig gestalten zu können, sind zum einen Expert*innen aus den genannten Bereichen in die Planungen miteinzubeziehen und zum anderen die Bedürfnisse und Wünsche potenzieller Schüler*innen und ihren Eltern für eine möglichst schüler*innenorientierte Ausgestaltung.“

Diese Begründung gilt nicht nur für die IGS, sondern auch für alle Schulformen.

Für den Neubau eines Schulgebäudes besteht in der Regel noch keine Schulgemeinschaft aus Schüler*innen, Eltern, Lehrkräften. Deshalb ist es bedeutsam, dass die Schulverwaltung einen Beteiligungsprozess in einem transparenten Verfahren einleitet.

Zielführend wären folgende Durchführungsschritte:


1. Informationsveranstaltung des Fachbereiches Schule für Interessierte, um die Ausgangssituation und die Rahmenbedingungen vorzustellen
2. Zusammenstellung der Arbeitsgruppe, die den Beteiligungsprozess begleitet.
Folgende Aufteilung ist anzustreben
25 % Vertreter*innen der Schüler*innen
25 % Vertreter*innen der Eltern
50 % Vertreter*innen der Lehrkräfte
Expert*innen aus den Bereichen Architektur, Freiraumplanung,
Erziehungswissenschaften und Schulentwicklung bereichern die Arbeitsgruppe
zusätzlich.
Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte werden aus den jeweiligen Gremien benannt.
Insgesamt sollte die Personenzahl von 24 Mitwirkenden nicht überschritten werden.
3. Die Schulverwaltung benennt Moderator*innen dieses Beteiligungsprozesses.
4. Beginn der Mitwirkung zum Schulneubau