Drucksache Nr. 1422/2005:
Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1422/2005
2
 

Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Antrag,

die Änderung der Geschäftsordnung des Rates gemäß Anlage 1 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt hat am 17.03.2005 im Wege einer Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, die Zahl der nicht stimmberechtigten Mitglieder des Sportausschusses von sechs auf sieben zu erhöhen (Beschlussdrucksache Nr. 0565/2005). Hintergrund der Neuregelung in § 38 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung ist, dass dem Sportausschuss eine Vertreterin oder ein Vertreter des Stadtsportbundes als zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht angehören soll.

Zwischenzeitlich steht fest, dass ein Vertreter des Stadtsportbundes nach § 51 Abs. 7 i.V.m. § 51 Abs. 2 NGO auf Vorschlag der SPD-Fraktion in den Sportausschuss entsandt wird. Das Bedürfnis für die genannte Neuregelung ist damit nachträglich entfallen. Mit der vorgeschlagenen Änderung von § 38 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung soll deshalb wieder die ursprüngliche Fassung der Vorschrift in Kraft gesetzt werden.

Mit den weiteren Änderungen, die in der Anlage 1 genannt sind, soll die Geschäftsordnung an die geltende Gesetzeslage angepasst werden. Durch das Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze vom 22.04.2005
(Nds. GVBl. S. 110) wurden u.a. die §§ 51 und 56 NGO neu gefasst. Die §§ 23, 37 und 38 der Geschäftsordnung beziehen sich auf diese gesetzlichen Regelungen und sind deshalb entsprechend zu ändern.

Als Anlage 2 ist eine Gegenüberstellung von den geltenden Geschäftsordnungsregelungen und den geänderten Fassungen beigefügt.

32.5  / 10.1
Hannover / 23.06.2005