Drucksache Nr. 1420/2005:
Gemeinsame Leitstelle für Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1420/2005
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Gemeinsame Leitstelle für Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

Antrag,


1. die Zusammenlegung der Feuerwehr-Einsatz-Leitstellen und der Rettungsleitstellen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover am Standort des Lage- und Führungszentrums der Feuerwehr Hannover in der Feuerwehrstraße zu beschließen,
2. der Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover über die Einrichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle,

3. der Haushaltsunterlage Bau (Entwurf und Kostenberechnung) gem. § 10 GemHVO zum Umbau und der Erweiterung des Lage- und Führungszentrums zur gemeinsamen Leitstelle auf der Feuerwache 1 in Höhe von insgesamt 411.000 €,

4. der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn
sowie

5. den Investitionen in Funktechnik, Nachrichtentechnik und EDV-Technik

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die Zusammenlegung der beiden Leitstellen und die damit verbundenen Maßnahmen sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten500.500,00 €Betriebseinnahmen407.000,00 €1.1310.162100.5 1.1600.162000.0
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt500.500,00 € Einnahmen insgesamt407.000,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben-220.000,00 €Personaleinsparung
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung411.000,00 €Vermögensplan Gebäudemanagement :siehe Anmerkungen/Erläuterungen *1Sachausgaben115.000,00 €Einzelplan 1 UA1310/1600: siehe Anmerkungen Erläuterungen *3
Einrichtungsaufwand590.000,00 €Einzelplan 1 UA 1310/ 1600: siehe Anmerkungen/Erläuterungen*2Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten128.000,00 €
Ausgaben insgesamt1.001.000,00 € Ausgaben insgesamt23.000,00 € 
Finanzierungssaldo-500.500,00 € Überschuss / Zuschuss384.000,00 € 
Anmerkung: Die Refinanzierung durch die Region erfolgt über die Beteiligung zu 50% an den jährlichen Abschreibungen. Die Anteile sind in den Betriebseinnahmen enthalten

*1 Anmerkungen/Erläuterungen zu Ausgaben Investitionen Hoch-,Tiefbau bzw. Sanierung 411.000,00 Vermögensplan Gebäudemanagement und im Haushaltsplan:

282.000,00 € Vermögensplan Gebäudemanagement, Position 131.01-01 und
129.000,00 € im Haushaltsplan Einzelplan 1, Unterabschnitt 1600, HSh-Stelle 2.1600.965.300.0/901
411.000,00 €


*2 Anmerkungen/Erläuterungen zu Ausgaben Investitionen Einrichtungsaufwand 590.000,00 € Einzelplan 1, UA 1310, 1600:

Einzelplan 1, UA 1310, 1600

2.1310.965000.9 /001

2.1310.965000.9 /901

2.1600.965300.0 /901

2.1600.965400.6 /901


*3 Anmerkungen/Erläuterungen zu Ausgaben Verwaltungshaushalt/Sachausgaben 92.000,00 Einzelplan 1, UA 1310, 1600:

1.1310.524200.9

1.1310.524800.7

1.1310.650300.0

1.1600.524200.0

1.1600.524800.9

1.1600.650300.2

Begründung des Antrages


1. Vorbemerkungen


1.1 Rechtlicher Hintergrund

Die Region Hannover erfüllt gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 1 des Gesetzes über die Bildung der Region Hannover die Aufgaben, die den Landkreisen als die des eigenen Wirkungskreises zugewiesen sind. Hierzu gehören auch Aufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) und dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG).

Die Landeshauptstadt Hannover ist gemäß § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Bildung der Region Hannover für ihr Gebiet für diese Aufgaben selbst zuständig. Die Hilfeleistung ist Regelungsbestandteil des NBrandSchG.

Gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 5 des NBrandSchG müssen die Landkreise, die Gemeinden mit Berufsfeuerwehr und die kreisfreien Städte eine ständig besetzte Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle einrichten und unterhalten.
Das NRettDG legt im § 4 Abs. 4 Satz 2 fest, dass der Träger des Rettungsdienstes (vgl. § 3 Abs. 1 Ziffer 2 NRettDG) eine Rettungsleitstelle für seinen Rettungsdienstbereich zu betreiben hat. Für mehrere Rettungsdienstbereiche kann eine gemeinsame Rettungsleitstelle betrieben werden.


1.2 Aufgaben einer Leitstelle

Auf der Basis der vorstehend genannten Rechtsvorschriften betreiben die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover für ihren Zuständigkeitsbereich jeweils eine so genannte integrierte Leitstelle. Dieses bedeutet, dass in den beiden Leitstellen sowohl die Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Rettungsdienstes wahrgenommen werden.

Nachfolgend sind beispielhaft die wesentlichen Aufgabeninhalte aufgeführt.

a) Brandschutz und Hilfeleistung
  • Entgegennahme des Hilfeersuchens über den Feuerwehrruf 112,
  • Alarmierung der Einsatzkräfte und Einsatzmittel gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung,
  • Nachalarmierung von überörtlichen oder dienstfreien Kräften,
  • Führen der einsatzbezogenen Kräfteübersicht,
  • Abwicklung des Funkverkehrs,
  • Benachrichtigung von Verantwortlichen in der eigenen Verwaltung und von Dritten,
  • Gewährleistung von Verbindungen zu anderen Leitstellen, z. B. auch der Polizei,
  • Durchführung von rückwärtigen Koordinierungsmaßnahmen der Einsatzleitung.

b) Rettungsdienst
  • Entgegennahme des Hilfeersuchens über die allgemeinen Notrufe,
  • Alarmierung, Koordinierung und Lenkung der Rettungsmittel (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport),
  • Einsatz des Rettungshubschraubers Christoph 4,
  • Ausübung der Weisungsbefugnis gegenüber den im Rettungsdienstbereich tätigen Personen,
  • Abwicklung des Funkverkehrs,
  • Sicherstellung von Fernmeldeverbindungen zu benachbarten Rettungsleitstellen, zu Krankenhäusern und zu den ständigen Einsatzleitungen des Katastrophenschutzes,
  • Führen von Verzeichnissen der für den Rettungsdienst bedeutsamen medizinischen und pharmazeutischen Dienste und Einrichtungen,
  • Erfassung der freien Betten der Krankenhäuser,
  • Einsetzen einer örtlichen Einsatzleitung.

c) Sonstige Dienstleistungen
  • 24-Stunden erreichbare Stelle der Gebietskörperschaft
  • Telefonzentrale außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
  • Vermittlung des Kassenärztlichen Notdienstes
  • Vermittlung der Notfallseelsorge
  • Servicefunktion z. B. für Aufzugsnotrufe oder Einbruchmeldeanlagen der Gebietskörperschaft
  • Erstellung von Einsatzstatistiken
  • Meldekopf der Gebietskörperschaft
  • Vermittlung der Zwangseinweisungen nach dem NPsychKG

d) Katastrophenschutz
  • Die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Region Hannover und der Stadt Hannover soll sich künftig auch auf den Bereich des Katastrophenschutzes erstrecken. Hierbei ist vorbehaltlich der Zustimmung des Ministers für Inneres und Sport geplant, die jeweiligen Katastrophenschutzstäbe kurz- bis mittelfristig zusammenzulegen und künftig auch die fernmeldetechnische Abwicklung entsprechender Lagen in der gemeinsamen Leitstelle zu integrieren und von dort abzuwickeln. Die Vorschriften der Vereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle sollen dann sinngemäß gelten.

2. Begründung für die Bildung einer gemeinsamen Leitstelle

Wegen des begründeten Mehraufwandes, der derzeit durch den Betrieb von zwei integrierten Leitstellen für Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst und Katastrophenschutz entsteht und unter Berücksichtigung des Regionsgedankens werden seit mehreren Jahren Veränderungsvorschläge diskutiert. In diesem Zusammenhang war auch schon einmal der Gedanke einer „virtuellen Leitstelle“ vorangetrieben worden (vgl. Informations-Drucksache 0738/2003). Insbesondere die Kostenträger des Rettungsdienstes haben aber immer wieder darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht eine Zusammenlegung der Rettungsleitstellen unabdingbar ist, um insbesondere bei den Personalausgaben Einsparungen zu erzielen. Im dritten Teilgutachten zur Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes in der Versorgungsregion Stadt und Landkreis Hannover - Soll-Konzept Stadt Hannover (LHH) und Landkreis Hannover (LKH) - vom Juli 1998 wurde seitens der FORPLAN-Planungsgesellschaft für das Rettungswesen m.b.H., Bonn u. a. die Zusammenführung der beiden Leitstellen empfohlen. Es wurde damals von einem Einsparvolumen von ca. 500.000,00 DM ausgegangen.

Neben den zu erzielenden Kosteneinsparungen ergeben sich auch Synergien bei der Aufgabenwahrnehmung. In einer gemeinsamen Leitstelle können gebietsübergreifende Lagen deutlich effizienter bewältigt werden. Der Personalpool, der bei Großschadenlagen funktionsbezogen zur Personalverstärkung zur Verfügung steht, ist größer.
3. Bildung einer gemeinsamen Leitstelle
Nachdem auf Verwaltungsebene im Februar 2004 grundsätzliches Einvernehmen über die Eckpunkte der Zusammenführung der Leitstellen auf Grundlage der Gleichordnung bei Beibehaltung der Personalhoheit der jeweiligen Gebietskörperschaft für das von ihr eingebrachte Personal, der Zusammenarbeit im Rettungsdienst, der Trennung im Brandschutz und sonstigen Leistungen sowie der Kostenverteilung nach dem Verursachungsprinzip erzielt werden konnte, wird angestrebt, die Leitstellen zum 01.01.2006 zusammenzuführen.

Es wird eine Vereinbarung mit dem Ziel der Auflösung der vorhandenen Leitstellen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover sowie der Einrichtung einer gemeinsamen Leitstelle geschlossen (vgl. Anlage 1). Danach wird der Standort der gemeinsamen Leitstelle das Lage- und Führungszentrum der Landeshauptstadt Hannover in der Feuer- und Rettungswache 1 in der Feuerwehrstraße 1.

Die Landeshauptstadt Hannover behält das Eigentum an der Anlage. Die Region Hannover zieht als Nutzerin ein.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gemeinsamen Leitstelle bleiben Beschäftigte ihrer entsendenden Gebietskörperschaft und unterliegen damit grundsätzlich den Weisungen ihres Dienstherrn bzw. Arbeitgebers.

Die grundlegenden Angelegenheiten der gemeinsamen Leitstelle werden von einem zu bildenden Leitstellenausschuss geregelt, dem die zuständigen Dezernenten/innen und Fachbereichsleiter/innen, der/die Stadtbrandmeister/in und der/die Regionsbrandmeister/in sowie je ein weiteres von den zuständigen Dezernenten/innen zu bestimmendes Mitglied angehören (vgl. § 5 der Vereinbarung). Der Leitstellenausschuss ist insofern kein Ausschuss im Sinne des § 58 des Gesetzes über die Bildung der Region Hannover.
Der Leitstellenausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

Die beiden Gebietskörperschaften haben sich zunächst auch darauf verständigt, die Prüfung und Ermittlung bestimmter Grundsatzfragen wie z. B. den Standort der Leitstelle, die Anzahl der Einsatzleitplätze (EP) und den Personalbedarf für die Leitstelle und den technischen Support nicht im Wege eines Gutachtens zu klären, sondern hierfür eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen.

Den Kostenträgern des Rettungsdienstes sind die abgestimmten Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorgelegt worden. Den angewandten Berechnungsschemata wurde grundsätzlich zugestimmt, es wurden allerdings auch bestimmte Vorbehalte u. a. zu bestimmten Eingangsparametern und zur Vorgehensweise bei der Berechnung geäußert.
Seitens der Kostenträger wurde daher gefordert, dass die Ergebnisse des Arbeitspapiers für den Bereich Rettungsdienst im Rahmen eines Moderationsprozesses durch die Firma Forplan/Schmiedel begleitet und diese auf die korrekte Anwendung der Methode vor einer Zustimmung überprüft wird. Die Kosten dieser Moderation können mit Zustimmung der Kostenträger als Kosten des Rettungsdienstes eingestellt werden. Die Region Hannover und die Stadt Hannover hatten sich damit einverstanden erklärt.

3.1 Einsatzleitplatz- und Personalbedarf



Zur Festlegung der Berechnungsmethode wurden Gutachten zu Leitstellen, insbesondere der Fa. Forplan/Schmiedel *1 , herangezogen.

Berechnungsgrundlage war die Anzahl der Ereignisse in einem Referenzzeitraum vom 01.09.2003 bis zum 12.02.2004, die auf ein Jahr hochgerechnet wurden. Dieser Zeitraum ist als repräsentativ anzusehen, da hier sowohl tatsächliche Einsatzzahlen des Jahres 2003 als auch Einsatzzahlen des Jahres 2004 unter Berücksichtigung der Folgen der Gesundheitsreform herangezogen wurden. Die Beschränkung auf den vorgenannten Zeitraum aus 2004 ist sachgerecht, da sich in den ersten Wochen des Jahres 2004 die seinerzeit noch offenen Fragen der Gesundheitsreform besonders negativ auf die Einsatzzahlen im Krankentransport ausgewirkt haben, nach Klärung dieser Fragen aber wieder eine deutliche Erhöhung der entsprechenden Einsatzzahlen zu verzeichnen war.


*1Bei der Fa. Forplan/Schmiedel GmbH handelt es sich um ein renommiertes Unternehmen, das im Bundesgebiet seit ca. 10 Jahren anerkannte Gutachten für Rettungsleitstellen erstellt.



Die herangezogenen Einsatzzahlen (p. a. auf 10 gerundet) stellen sich wie folgt dar:


Region Hannover
(gerundet)
Stadt Hannover
(gerundet)
Gemeinsame
Leitstelle
Notfallrettung
37.330
46.470
83.800
Krankentransport
26.930
38.280
65.210
Summe Rettungsdienst
64.260 (43,1 %)
84.750 (56,9 %)
149.010 (100 %)
Brand/Hilfeleistung
10.340
6.820
17.160
Gesamt
74.600
91.570
166.170
Tabelle 1: Einsatzzahlen der Leitstellen für den Bemessungszeitraum

Der Bedarfsbemessung der zu besetzenden Einsatzleitplätze (EP) der gemeinsamen Leitstelle liegen die eingehenden Auskunfts- und Hilfeersuchen sowie der zur Einsatzbearbeitung durchschnittlich erforderliche Zeitaufwand frequenzabhängig nach Tageskategorie und Stundenintervallen zu Grunde. Für die verschiedenen Einsatzarten wurden zur Ermittlung der Einsatzbearbeitungszeit Mittelwerte (vgl. Tabelle 2) aus bundesweit erstellten Leitstellengutachten zu Grunde gelegt.

Zeiten
Einsatzart
Gesprächs-
zeit
in Sek.
Einsatzbearbeitungs-
zeit
in Minuten
Notfallrettung
60
7,7
Krankentransport
40
6,8
Brandschutz/Hilfeleistungen
60
28,6
Tabelle 2: Einsatzbearbeitungszeiten


3.2 Anzahl der Einsatzleitplätze

3.2.1 Bedarf an Einsatzleitplätzen

Für die gemeinsame Leitstelle errechnet sich der in Tabelle 3 dargestellte Bedarf an Einsatzleitplätzen. Aus der ermittelten Einsatzfrequenz und den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten ergibt sich unter Berücksichtigung einer mittleren Auslastung von 70% der über den Tag verteilte Einsatzleitplatzbedarf. Die 70%-tige Auslastung berücksichtigt die risikoabhängige Bemessung, um jederzeit adäquat auf einsatzbezogene Spitzenbelastungen und/oder Großschadenereignisse reagieren zu können.

Leitstellen-Funktion
Einsatzleitplätze
Rettungsdienst
9
Brandschutz
4
davon Region
2
davon Stadt Hannover
2
Lagedienst-/Schichtführer
1
Summe EP
14
Tabelle 3: Bedarfsbemessung Einsatzleitplätze

3.2.2 Bemessung

Auf Grundlage der frequenzorientierten Berechnungsmethode wurde für die Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport als werktäglicher Bedarf insgesamt die Anzahl von 9 Einsatzleitplätzen (EP) ermittelt, von denen 7 Tische zeitabhängig zu besetzen sind. Samstags sind insgesamt 7, sonn- und feiertags 6 EP vorzuhalten.

Für den Bereich Brandschutz und Hilfeleistung der Region Hannover ergibt sich die Anzahl von 2 EP, von denen 1 Tisch zeitabhängig zu besetzen ist. Da als Vorgabe eine getrennte Disposition festgelegt wurde, müssen aus Gründen der Redundanz 2 EP (24 h) besetzt werden.

Für den Bereich Brandschutz und Hilfeleistung der Stadt Hannover wurde als Bedarf die Anzahl von 2 EP ermittelt, von denen 1 Tisch zeitabhängig zu besetzen ist.
Seitens der Feuerwehr Hannover wird es für erforderlich gehalten, dass bei der EP-Besetzung für die Bedarfsbemessung Brandschutz/Hilfeleistung die Duplizität von Ereignissen einzubeziehen ist. Es ist zu berücksichtigen, dass mehrere Einsätze zur gleichen Zeit eröffnet und eingeleitet werden können oder zu einem Einsatz parallel eine Vielzahl von Anrufen und/oder Benachrichtigungen und Alarmierungen anderer Stellen notwendig werden.
Unter diesem Aspekt sind Einsparungs-/Kompensationsmöglichkeiten derzeit nicht zu erzielen und ist die Besetzung von 2 EP erforderlich.
Dies dient auch der Abdeckung der Serviceleistungen, die nicht Bestandteil der frequenzorientierten Bemessung der Einsatzleitplätze sind. Hierzu gehört z. B. die Disposition des Rettungshubschraubers (RTH) Christoph 4, des Intensiv-Transportwagens (ITW), die Funktion des Meldekopfes der Stadtverwaltung, die Überwachung der Feuer- und Rettungswachen, Objektüberwachung sowie Vermittlungstätigkeiten (intern und extern).

In Anlehnung an bundesweit bestehende vergleichbare Großleitstellen ist die Vorhaltung eines zusätzlichen Tisches für die Lagedienst-/Schichtführung in der gemeinsamen Leitstelle notwendig.
Die Aufgaben der Lagedienst-/Schichtführung begründen sich insbesondere in der Überwachung der Gesamteinsatzlage sowie des Steuerns der Betriebsabläufe und des Veranlassens aller daraus resultierenden Maßnahmen von Rettungsdiensten, Freiwilligen Feuerwehren und der Gefahrenabwehrbehörden der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover, der Durchführung von Störungsanalysen und der Veranlassung weiterer Maßnahmen zur Störungsbeseitigung in Vertretung des Technischen Systembetreuers der gemeinsamen Leitstelle, der nachrichtentechnischen Führung im Regel- und Großeinsatz sowie bei Großschadenereignissen mit Massenanfall von Verletzten/Erkrankten der Ordnung der Kräfte und des Raumes vor Eintreffen der örtlichen Einsatzleitung.

3.3 Prüfung der Standortfrage

Die Prüfung des Standortes ist in erster Linie in Abhängigkeit von der Anzahl der erforderlichen Leitstellentische zu sehen. Nachdem die entsprechende Prüfung ergeben hat, dass die ermittelte Anzahl der Leitstellentische in dem vorhandenen Gebäude nach entsprechenden Umbaumaßnahmen untergebracht werden kann und darüber hinaus das Gebäude für die Zusammenführung der Leitstellen geeignet ist, wird somit das Lage- und Führungszentrum der LHH als Standort der Feuer- und Rettungswache 1 für die gemeinsame Leitstelle vorgeschlagen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass damit auf einen kostspieligen Neubau verzichtet werden kann, die notwendige Infrastruktur in großem Umfang bereits vorhanden ist und sich deshalb eine Ersparnis von Zeit und Aufwand bei der Umsetzung ergibt.

3.4 Personalbedarf

3.4.1 Bedarfsberechung

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse (Angestellte/Beamte) errechnet sich für die gemeinsame Leitstelle zur zeit- und einsatzfrequenzabhängigen Besetzung der Einsatzleitplätze ein theoretischer Personalbedarf von 48,74 hauptamtlichen Vollzeit-Kräften. Der Personalbedarf für die Leitung der Leitstelle und den technischen Support beträgt zusätzlich 7,12 Vollzeit-Kräfte.
Aus der theoretischen Berechnung ergibt sich eine Personal-Reduzierung um 7,14 Stellen bezogen auf beide Leitstellen.

Unter Zugrundelegung eines praktikablen Dienstplanmodells sind insgesamt 50 Mitarbeiter/innen für einen geregelten 24-Stunden-Dienstbetrieb der gemeinsamen Leitstelle erforderlich, sodass sich ein Einsparpotential von 5,88 Stellen ergibt.
Entsprechend der ermittelten theoretischen Personalverteilung resultiert hieraus ein Einsparvolumen von 4,0 Stellen bei der Landeshauptstadt Hannover.

Leitstellen-
Funktionen
Stellen
gemeinsame Leitstelle
Stellen Region
zukünftig
Stellen LHH
zukünftig
Stellen
Ist
Stellen Region
Ist
Stellen
LHH
Ist
Abweichung
theoretisch
Einsparung LHH
mit Dienstplanmodell
Disposition Notfallrettung/ Krankentransport
24,72
10,89
13,83
30,34
13,47
16,87
- 5,62
-3,0
Disposition Brandschutz
18,56
7,84
10,72
23,66
10,53
13,13
-5,10
-2,0
LDF/Schichtführer
5,46
2,78
2,68
4,00

4,00
1,46
-1,0
Administration/Support
5,12
2,20
2,92
3,00
2,00
1,00
2,12
2,0
Leiter
2,00
1,00
1,00
2,00
1,00
1,00
0,00
0,00
Summe
55,86
24,71
31,15
63,00
27,00
36,00
- 7,14
- 4,0
Tabelle 4: Gegenüberstellung des Personalbedarfs Alt und Neu (01.01.2006)


3.4.2 Leitung der gemeinsamen Leitstelle

Der Personalbedarf für die Leitung bemisst sich analog der Besetzung dieser Funktionen nach Gutachten vergleichbarer Großleitstellen auf Basis von Vollarbeitszeit.
Da Richtwerte für den Bedarf der Personalleistung für die Leitstellenleitung nicht vorliegen, wird auf der Grundlage der umfangreichen Aufgabenbereiche und der Anzahl von 2 Gebietskörperschaften von 2 Planstellen ausgegangen (Leiter/in + Stellvertretender Leiter/in).
Diese Bewertung entspricht der zum Vergleich herangezogenen Dimensionierung der integrierten Leitstelle Elmshorn (Forplan/Schmiedel).


3.4.3 Lagedienst-/(Schichtführung)

Der Personalbedarf für die Lagedienst-/Schichtführung (5,46 Stellen) ermittelt sich ebenfalls auf Basis von Vollarbeitszeit im 24-Stunden-Dienst. Da die Funktion paritätisch besetzt wird, sind hierbei auch die unterschiedlichen Arbeits- und Ausfallzeiten der jeweiligen Gebietskörperschaften zu berücksichtigen.
Bei paritätischer Besetzung werden von beiden Gebietskörperschaften jeweils 3 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zu entsenden sein.


3.4.4 Leitstellen-Disponenten

Unter Berücksichtigung unterschiedlicher Beschäftigungsverhältnisse (Angestellte/Beamte) ergibt sich ein Bedarf von 43,28 Stellen für die Disposition in der gemeinsamen Leitstelle.
Entsprechend der Verteilung nach dem Einsatzaufkommen entfallen auf die Region 18,73 Stellen und auf die Stadt Hannover 24,55 Stellen.
Für den Bereich Brandschutz/Hilfeleistung der Region Hannover ergibt sich ein Bedarf von 7,84 Stellen, für die LHH errechnet sich ein Bedarf von 10,72 Stellen.

Um den Bedarf, unter Berücksichtigung von zulässigen Arbeitszeiten, Pausenzeiten und Schichtübergabezeiten abzudecken, sind in einem geeigneten Dienstplanmodell 44,00 Mitarbeiter/innen erforderlich.


3.4.5 EDV-Support/technischer Support

Die Funktionen des EDV-Supports und des technischen Supports werden in Anlehnung entsprechender Gutachten aus der Personalarbeitsleistung der Leitstellen-Disponenten auf Basis von Vollarbeitszeit mit den Faktor 0,12 bemessen.
Grundsätzlich erfolgt die Aufteilung der Stellen zwischen den Gebietskörperschaften nach dem Einsatzaufkommen unterteilt nach Rettungsdienst und Brandschutz. Zunächst ergibt sich hieraus ein Bedarf von 5 Stellen (theoretisch 5,12 Stellen), der sich mittelfristig wieder verringern dürfte.


4. Finanzielle Auswirkungen


Die Kosten, die im Rahmen der Zusammenführung der beiden Leitstellen entstehen, sollen von beiden Gebietskörperschaften je zur Hälfte getragen werden, da beide Vertragsparteien gleichermaßen ursächlich für die Zusammenlegung sind.
Nach der Zusammenlegung entstehende Kosten werden im Sachkostenbereich entsprechend dem Verhältnis des Einsatzaufkommens geteilt.

Die Personalkosten incl. der personenbezogenen Sachkosten wie Dienstbekleidung und Fortbildung werden von jeder Gebietskörperschaft selbst getragen.

Unberührt bleiben Refinanzierungen durch die Kostenträger des Rettungsdienstes. In analoger Anwendung entsprechender Entscheidungen der Schiedsstelle des Landes Niedersachsen wird davon ausgegangen, dass eine Refinanzierung der anteiligen Sachkosten und der Kosten für Querschnittsfunktionen beim Personal zu 60% durch die Kostenträger des Rettungsdienstes erfolgt.


4.0 Kosten

Eigentümer der Leitstelle ist die Landeshauptstadt Hannover. Die Region Hannover ist Nutzer der gemeinsamen Leitstelle. Die Kosten die bei der Zusammenlegung der Leitstelle entstehen, sind von den beiden Trägern jeweils zur Hälfte zu tragen. Die Kosten werden von der Landeshauptstadt Hannover vorfinanziert. Die Refinanzierung der anteiligen Kosten der Region Hannover erfolgt über Abschreibungen und kalkulatorische Verzinsung. Die laufenden Betriebskosten werden nach der jährlichen Quote der Einsätze festgelegt. Die Erstattung der vorgenannten Kosten soll im Rahmen einer Budgetierung erfolgen.

4.1 Baukosten

Zur Unterbringung der zusätzlichen Arbeitsplätze und der Technik-Erweiterungen sowie der Erweiterung der Sozialbereiche sind bauliche Veränderungen in den Dienstgebäuden IV und V der Feuer- und Rettungswache 1 in der Feuerwehrstraße 1 erforderlich (vgl. Anlage 2). Die Baukosten belaufen sich gemäß HU-Bau auf 411.000,00 € (vgl. Anlage 3).

Mittel stehen im Vermögensplan des FB Gebäudemanagement für das Wirtschaftsjahr 2005 und 2006 unter der
  • Position 131.01-01, Feuerwache 3, Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 282.000,00 €

sowie im Haushalt der LHH im
  • Vermögenshaushalt 2005, Einzelplan 1, Unterabschnitt 1600,
    HSt. 2.1600.965.300.0/901 in Höhe von 129.000 €

zur Verfügung.

Die Landeshauptstadt Hannover finanziert die Baumaßnahmen aus dem Investitionsplan des Fachbereichs Gebäudemanagement und dem Haushalt vor. 50% der Kosten für den Umbau des Lage- und Führungszentrums der LHH zur gemeinsamen Leitstelle übernimmt die Region Hannover. Der Anteil der Region wird anteilig als Drittmittel in den Investitionsplan des Fachbereichs Gebäudemanagement und den Haushalt der Stadt Hannover eingestellt.


4.2 Sachkosten/Kalkulatorischen Kosten

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die technischen Erweiterungen in Höhe von
ca. 590.000,00 € sind im Haushaltsplan 2005 der LHH eingearbeitet.

Auf der Basis der notwendigen Investitionen und der mittelfristigen Finanzplanung zum Jahr 2010 sind die durchschnittlichen jährlichen kalkulatorischen Kosten für die gemeinsame Leitstelle ermittelt und den durchschnittlichen jährlichen kalkulatorischen Kosten bei weiter getrenntem Betrieb der Leitstelle gegenüber gestellt.

Die jährlich wiederkehrenden Einsparungen bei den Sachkosten und den kalkulatorischen Kosten belaufen sich für die Stadt Hannover auf ca. 164.000 €. Die Betriebseinnahmen belaufen sich auf jährlich 407.000,00 €.
Die Kostenaufstellung ist der Tabelle 5 zu entnehmen.


anteilige Kosten der Leitstelle bei weiter getrenntem Betrieb/Jahr
Kosten gemeinsame Leitstelle/Jahr
Kosten der LHH nach der Zusammen- legung/Jahr
Sachkosten
322.000 €
437.000 €*
239.000 €
Sachausgaben LHH (vgl. Kostentabelle)
115.000 €

durchschnittliche kalkulatorische Kosten
321.000 €
449.000 €**
240.000 €
Kalkulatorische Kosten LHH (vgl. Kostentabelle)
128.000 €

Summe wiederkehrende Kosten
643.000 €
886.000 €
479.000 €
Betriebseinnahmen LHH
(vgl. Kostentabelle)

407.000 €
Tabelle 5: Gegenüberstellung Kosten gemeinsame Leitstelle zur getrennten Leitstelle

* Kostenteilung nach Einsatzaufkommen (411.000 €): 55,11 % LHH, 44,89 % Region Hannover Kostenteilung als Zusammenführungskosten (26.000€): 50 % LHH, 50 % Region Hannover

**Kostenteilung nach Einsatzaufkommen (310.000 €): 55,11 % LHH, 44,89 % Region Hannover Kostenteilung als Zusammenführungskosten (139.000€): 50 % LHH, 50 % Region Hannover

4.3 Personalkosten


Wie in Tabelle 4 dargestellt, werden bei der Landeshauptstadt Hannover durch die Zusammenlegung insgesamt 4 Stellen eingespart. Dies ergibt, basierend auf den Personal-Plankosten 2004, ein Einsparvolumen von ca. 220.000 €.


5. Zusammenfassung


Es wird angestrebt, die beiden Leitstellen für Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover zum 01.01.2006 zusammenzulegen.
Standort der gemeinsamen Leitstelle sollen die Räumlichkeiten des Lage- und Führungszentrums der Landeshauptstadt Hannover in der Feuer- und Rettungswache 1 in der Feuerwehrstraße 1 sein.

Die Zusammenführung der Leitstellen soll auf der Ebene der Gleichordnung bei Beibehaltung der Personalhoheit der jeweiligen Gebietskörperschaft für das von ihr eingebrachte Personal, der Zusammenarbeit im Rettungsdienst, der Trennung im Brandschutz und sonstigen Leistungen sowie der Kostenverteilung nach dem Verursachungsprinzip erfolgen.

Für die Zusammenlegung sind bauliche und technische Investitionen in Höhe von insgesamt ca. 1.000.000 € erforderlich.
Durch die Zusammenlegung belaufen sich die jährlich wiederkehrenden Einsparungen auf Seiten der Landeshauptstadt Hannover auf ca. 164.000 € bei den Sachkosten und den Kalkulatorischen Kosten und ca. 220.000 € bei den Personalkosten.



Anlagen

1. Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover
2. Objektbeschreibung zur HU-Bau
3. Kostenberechnung zur HU-Bau
37 
Hannover / 23.06.2005