Antrag Nr. 1413/2006:
Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zu Ladenöffnungszeiten

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zu Ladenöffnungszeiten

Antrag,

der Rat möge beschließen:

1. Die Verwaltung prüft erneut, ob die Sonderregelung für Bahnhöfe im Ladenschlussgesetz nicht auch auf die Geschäfte im Untergeschoss des Hauptbahnhofs angewendet werden kann. Dabei sollte auch der im Jahr 1969 zwischen Stadt und ehemaliger Deutschen Bundesbahn geschlossene Rahmenvertrag nach Eisenbahnkreuzungsrecht berücksichtigt werden, mit dem der Stadt die Eigentumsrechte an dem Passerellenab- schnitt unter dem Hauptbahnhof übertragen wurden und der Bahn das Recht eingeräumt wurde, Läden in diesen Bereich einzubauen.

2. Hilfsweise wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Land Niedersachsen in Verhandlung zu treten, um eine Rechtsverordnung zur Öffnung der gesetzlichen Ladenschlusszeiten zu erwirken, die es den Verkaufsstellen der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade im Bereich der Untergeschossebene des Hauptbahnhofs ermöglicht, auch außerhalb der allgemeinen Ladenschlusszeiten zu öffnen.

Begründung

erfolgt mündlich



Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender