Drucksache Nr. 1411/2010:
Neubau einer Lärmschutzwand in Hannover-Kirchrode DB-Strecke 1750 (Güterumgehungsbahn) DB-km 29,410 - 29,840

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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1411/2010
5
 

Neubau einer Lärmschutzwand in Hannover-Kirchrode DB-Strecke 1750 (Güterumgehungsbahn) DB-km 29,410 - 29,840

Antrag,

zuzustimmen, dass die Firma HOCHTIEF Construction AG, NL Hannover als Erschließungsträger und die DB Netz AG gemäß den als Anlagen beigefügten Planunterlagen die erforderlichen planrechtlichen Voraussetzungen schaffen
und die Maßnahme anschließend realisieren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Der Stadt entstehen keine Kosten.

Begründung des Antrages

1. Allgemeines

Im Zusammenhang mit der Realisierung des Neubaugebietes Lange-Feld-Straße (Bebauungsplan Nr. 1694) ist der Bau einer Lärmschutzwand (LSW) erforderlich. Erst
mit der Errichtung dieser Wand ist die Erschließung des Gebietes gesichert. Die Kosten
zur Einrichtung der LSW trägt der Erschließungsträger.

Die Lärmschutzwand soll auf dem Bahnkörper der Strecke 1750 (Güterumgehungsbahn) zwischen DB-Km 29,41 und Km 29,84 errichtet werden (siehe Anlage 1). Die neue LSW
mit 3,0 m Höhe über SO schließt bei Km 29,84 an eine vorhandene 2,50 m hohe Wand an. Die Ausbildung im Bereich des Bahnkörpers ist aus Anlage 2 ersichtlich.




Die Lärmschutzwand besteht aus Stahlträgerpfosten, die in der Regel im Abstand von
5,00 m vorgesehen sind. Zwischen den Pfosten werden DB zugelassene Lärmschutz-
elemente eingebaut. Die Lärmschutzwand wird in einem lichten Abstand von 3,80 m zur Gleisachse hergestellt.

Die DB-Brücke Lange-Feld-Straße ist in die Liste der Kulturdenkmale der Landeshauptstadt Hannover aufgenommen worden und unterliegt den Bestimmungen des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes.

Unter Berücksichtigung dieser Belange wird im Brückenbereich nur eine 2,0 m hohe transparente LSW auf neuen Konsolen am Hauptträger befestigt. Die Anbindung im Brückenbereich ist in den Anlagen 3 und 4 dargestellt.


2. Umweltverträglichkeit

Baubedingt kommt es zu Beeinträchtigungen von an die geplante Lärmschutzwand grenzenden Gehölzen. Äste, die über die zukünftige Lärmschutzwand ragen, müssen um bis zu 1,50 m eingekürzt werden. Betroffen davon sind etwa 20 Bäume. Ein Baum (Eiche, Stammdurchmesser ca. 20 cm), der bereits deutliche Vorschädigungen aufweist, wird
durch die erforderlichen Einkürzungen nahezu seiner gesamten Krone beraubt. Er wird als abgängig eingeschätzt. Für die anderen Gehölze stellen die erforderlichen Einkürzungen keine erheblichen Beeinträchtigungen dar.

Um Beeinträchtigungen von Lebensstätten (Nester brütender Vögel) zu vermeiden, sollen die erforderlichen Gehölzschnittmaßnahmen außerhalb der Vegetationsperiode durchge-
führt werden.


3. Schallauswirkungen

Die Schallauswirkung wurde durch Gutachter untersucht und bewertet. Danach geht derzeit von der DB-Strecke 1750 – Güterumgehungsbahn - eine hohe Lärmbelästigung aus, die die Orientierungswerte der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau – deutlich überschreitet. Durch den Bau der Lärmschutzwand als aktive Lärmschutzmaßnahme wird gemäß Gut-
achten eine Pegelminderung der Schallemissionen um im Mittel 8 dB(A) erreicht. Zusätzlich sind gemäß Gutachten passive Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Hochbaumaßnahmen für die geplante Bebauung vorzusehen.

In der o.g. Ergänzung zum Gutachten wurde der Reflektionsanteil für die andere Bahnseite beurteilt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass aus lärmtechnischer Sicht der Reflektions-
anteil der Lärmschutzwand völlig unbedeutend ist. Die Tag- und Nachtwerte sind in Lärm-
karten jeweils ohne und mit aktivem Lärmschutz dargestellt.

Für das Baugebiet befindet sich ein Bebauungsplan, B-Plan Nr. 1694, - südlich Lange-Feld-
Straße – in Aufstellung. Hierin wird die Lärmschutzwand im schallschutztechnisch erforder-
lichen Umfang dargestellt. Die Region Hannover hat zur geplanten Lärmschutzmaßnahme bereits ihr Benehmen erklärt.


4. Denkmalschutzbelange

Die Denkmalschutzrechtliche Stellungnahme ist als Anlage 5 nachrichtlich beigefügt. Die dort genannten Auflagen werden bei der Umsetzung berücksichtigt.

5. Bauzeit und Baudurchführung

Die Bauzeit ist für den Zeitraum vom 07.11.2010 bis zum 08.01.2011 geplant.

Die Baudurchführung auf der freien Strecke erfolgt vom Gleis aus. Die bewachsene Böschung wird für den Baubetrieb nicht genutzt. Für die Herstellung der neuen Konsole
im Brückenbereich für die Lärmschutzwand muss die Straßenverkehrsführung teilweise eingeschränkt werden.

Anlagen

Der Drucksache sind 5 Anlagen beigefügt.

Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Querschnitt Dammstrecke
Anlage 3 Querschnitt Brücke Lange-Feld-Straße
Anlage 4 Ansicht Brücke Lange-Feld-Straße mit LSW
Anlage 5 Stellungnahme Denkmalpflege
66.11 .10
Hannover / 08.07.2010