Drucksache Nr. 1409/2021:
Bewerbung auf Förderung als Zukunftsregion

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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In den Verwaltungsausschuss
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1409/2021
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Bewerbung auf Förderung als Zukunftsregion

Antrag,

zu beschließen, dass die Landeshauptstadt Hannover

1. sich gemeinsam mit geeigneten Partner*innen – insbesondere der Region Hannover und dem Landkreis Hildesheim vorbehaltlich entsprechender Gremienbeschlüsse – um eine Förderung im Rahmen des Programms Zukunftsregionen bewirbt und den nach den Förderbedingungen erforderlichen Eigenanteil von 60 % einbringt,


2. im ersten Schritt, bis voraussichtlich zum 30. September 2021, ihr Interesse beim Fördermittelgeber bekundet und anschließend mit den Partner*innen ein gemeinsames Zukunftskonzept zu den Handlungsfeldern „Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“ sowie „Kultur und Freizeit“ entwickelt,
3. optional ein alternatives Handlungsfeld mit dem Konsortium abstimmt, sofern sich im Bewerbungsprozess abzeichnet, dass mehrere Mitbewerber*innen die o.g. Handlungsfelder wählen und sich die Förderaussichten daher deutlich verringern würden,
4. bei Bewilligung des Förderantrags das Zukunftskonzept über die gesamte Förderperiode von sieben Jahren durch gemeinsame Projekte umsetzt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Bewerbung als Zukunftsregion werden alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt.

Kostentabelle

Die Kosten sind abhängig von den einzelnen im Rahmen einer Zukunftsregion durchzuführenden Projekten und erstrecken sich auf die gesamte Fördermittelperiode von sieben Jahren. Der Fördersatz liegt bei 40 % bei einem Eigenanteil von 60 %, wobei Landesmittel zur Reduzierung des Eigenanteils in Aussicht gestellt wurden. Die Kosten sind demnach abhängig von den Rahmenbedingungen und den zu entwickelnden Projekten und können daher an dieser Stelle noch nicht im Detail beziffert werden. Der Eigenanteil des mit dem Förderabruf beginnenden Haushaltsjahrs 2022 muss aus bestehenden Haushaltsmitteln getragen werden und zielt auf den Haushaltsbegleitantrag H-0419/2021 ab. Für die Folgejahre ist der Eigenanteil in der Haushaltsaufstellung durch die antragstellenden Fachbereiche zu berücksichtigen.

Begründung des Antrages


I. Förderprogramm Zukunftsregionen

Das Programm Zukunftsregionen ist ein neues regionalpolitisches Förderinstrument des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB). Die Zukunftsregionen sollen dazu beitragen, konkrete regional spezifische Herausforderungen gemeinsam mit Wirtschafts- und Sozialpartner*innen zu bewältigen und Chancen zu nutzen. Durch eine gezielte themenbezogene Zusammenarbeit über bestehende Verwaltungsgrenzen hinaus, sollen regionale Projekte entwickelt werden, die zu wirksamen Entwicklungs- und Wachstumsimpulsen in den beteiligten Räumen führen. Das Förderinstrument hat dabei eine langfristige Perspektive im Blick. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der regionalen Akteur*innen dauerhaft zu stärken.

Die finanzielle Unterstützung der Zukunftsregionen erstreckt sich zunächst über die EU-Förderperiode 2021-2027. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Zukunftsregionen müssen damit die Vorgaben des niedersächsischen Operationellen Multifondsprogramm EFRE / ESF+ für die Förderperiode 2021 bis 2027 aufgreifen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der europäischen Ziele für Wachstum und Beschäftigung sowie eines bürgernahen Europas. Soziale, ökonomische und ökologische Herausforderungen und Potenziale müssen berücksichtigt werden.
Die Akteur*innen einer Zukunftsregion arbeiten über eine Steuerungsgruppe und ein gemeinsames Regionalmanagement zusammen. Alle regionalen Partner*innen sind, ebenso wie das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Mitglieder der Steuerungsgruppe. Die Steuerungsgruppe trifft u.a. Entscheidungen zu Priorisierungen von Projekten und der Beantragung von Mitteln. Das noch zu entwickelnde gemeinsame Regionalmanagement wird als Koordinierungsstelle zwischen den Partner*innen eingerichtet und sorgt für die Anbahnung, Initiierung und Entwicklung von Projekten und Projektanträgen. Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser begleitet den gesamten Prozess, steht bereits beratend zur Seite und ist seitens des Fördermittelgebers in die Auswahl der Zukunftsregionen eingebunden.



Förderung

Zur Förderung der Zukunftsregionen stehen insgesamt knapp 95 Mio. Euro an Strukturfondsmitteln, sowohl aus dem EFRE als auch dem ESF+, zur Verfügung. Die endgültige Förderhöhe pro Region ist abhängig von der Anzahl der ausgewählten Zukunftsregionen.

Die Erstellung des Zukunftskonzeptes wird, nach einer erfolgreichen Interessensbekundung, mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 80.000 Euro gefördert.

Die Betriebskosten des Regionalmanagements und der Steuerungsstruktur werden bis zu einer Höhe von 300.000 Euro pro Jahr mit EU-Mitteln unterstützt.

Jede Zukunftsregion erhält ein virtuelles Budget zur Umsetzung von Projekten auf Basis ihres Zukunftskonzeptes. Für die gewählten Handlungsfelder der Zukunftsregion besteht entsprechend des virtuellen Budgets ein Vorgriffsrecht auf die Fördermittel, die über bestimmte Förderrichtlinien des Landes aus den EU-Strukturfonds vergeben werden. In den stärker entwickelten Regionen, zu denen Hannover gehört, strebt das MB inklusive der Eigenanteile aus der Region ein Gesamtbudget pro Zukunftsregion von mindestens 13 Mio. Euro an. Der EU-Anteil an diesen Budgets beträgt gemäß den Interventionssätzen 40 %, d.h. 5 Mio. Euro pro Zukunftsregion.

Das MB strebt an, darüber hinaus Landesmittel zur Minderung der Eigenanteile für die Zukunftsregionen einzusetzen. Darüber kann jedoch erst mit dem nächsten Haushalt des Landes Niedersachsen entschieden werden.

Neben dem Projektbudget stehen den Zukunftsregionen auch die anderen im Operationellen Multifondsprogramm EFRE / ESF+ für die Förderperiode 2021 bis 2027 genannten Maßnahmen offen. Darüber hinaus sollen zur Finanzierung von Maßnahmen und Projekten neben der EU-Förderung auch Bundes- und Landesmittel beitragen, die durch das Regionalmanagement eingeworben werden müssen.


Handlungsfelder und Zusammenschluss von Partner*innen

Es gibt sechs Handlungsfelder, von denen maximal zwei als thematische Schwerpunkte der Zukunftsregion gewählt werden können:
- Regionale Innovationsfähigkeit
- CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft
- Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume
- Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe
- Gesundheitsversorgung und Pflege
- Kultur und Freizeit (nur in Kombination mit einem weiteren Handlungsfeld, da hier vergleichsweise weniger Fördermittel zur Verfügung stehen)

Die Handlungsfelder sind von den regionalen Partner*innen gemeinsam auszuwählen und zu bearbeiten. Die beteiligten Partner*innen müssen also vor ähnlichen oder komplementären Herausforderungen stehen. Der Zusammenschluss muss Synergien ermöglichen und die Partner*innen müssen alle von den Aktivitäten der Zukunftsregion profitieren.

Die Auswahl der Wirtschafts- und Sozialpartner*innen erfolgt in Abhängigkeit der gewählten Themenfelder und Projekte.


II. Die Bewerbung der Zukunftsregion Hannover – Hildesheim

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, eine gemeinsame Bewerbung als Zukunftsregion mit der Region Hannover und dem Landkreis Hildesheim, inkl. der Stadt Hildesheim, für die Handlungsfelder „Arbeitswelt im Wandel, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“ und „Kultur und Freizeit“ einzureichen.

Das Handlungsfeld „Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“ umfasst die Fördergegenstände Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben, Lernen und Arbeiten in der digitalen Welt, digitale Grundkompetenzen und digitale Teilhabe, Förderung der aktiven Teilhabe am Arbeitsmarkt, am gesellschaftlichen Leben und soziale Integration.

Das Handlungsfeld „Kultur und Freizeit“ umfasst die Fördergegenstände Entwicklung und Förderung des kulturellen Erbes und von kulturellen Dienstleistungen, des Naturerbes, des Ökotourismus und von touristischen Ressourcen und Dienstleistungen.

Vor dem Hintergrund der beiden Bewerbungen von Hannover und Hildesheim als Europäische Kulturhauptstadt 2025 sehen alle Konsortialpartner*innen im Handlungsfeld „Kultur und Freizeit“ zahlreiche Anknüpfungspunkte und die Chance, die erdachten Projektideen umzusetzen. Die Auswahl dieses Handlungsfelds bietet insbesondere die Möglichkeit, die Projekte und Maßnahmen des Zukunftsplans Kultur als Bestandteil der zukünftigen Kulturentwicklung mit der Einwerbung von notwendigen Drittmitteln, wie in Drucksache 0635/2021 beschrieben, zu unterstützen. Der Zukunftsplan Kultur sieht ausdrücklich die Entwicklung der Kulturregion Hannover und Verschränkung der Kulturregion Hannover mit der Kulturregion Hildesheim sowie eine gemeinsame Vermarktung von kulturtouristischen Schwerpunkten und Schnittpunkten vor.

Beispielsweise finden sich wesentliche Gemeinsamkeiten und Synergien in den Themen UNESCO Region (UNESCO Weltkulturerbestätte Hildesheim, UNESCO City of Music Hannover) und den inhaltlichen Anknüpfungspunkten Gartenkultur / Gartenregion, Schlösser / Burgen, Bildende Kunst, ebenso wie bei der geplanten Sichtbarmachung der Verbindungslinien zwischen den beiden Städten, quer durch den Landkreis Hildesheim und die Region Hannover, indem Bahnlinien und/oder Wasserstraßen in Performanceräume verwandelt werden. Auch eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im Themenfeld Hörregion und die Schaffung eines „International Center for Music and Sounds“ als Erlebnis-, Ausstellungs-, Lern- und Begegnungsort bietet große Förderpotentiale und Projektansätze für eine gemeinsame Zukunftsregion mit internationaler Strahlkraft.

Des Weiteren haben alle Partner*innen inhaltliche Übereinstimmungen und ein großes Interesse an dem Themenfeld „Arbeitswelt im Wandel, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“ benannt. Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Themen Teilhabe und Digitalisierung sind. Sowohl im Bildungs- als auch im wirtschaftlichen Bereich sind hier zukunftsfähige Lösungen gefragt.

Eine starke und inklusive Zukunftsregion hat alle Lebensphasen ihrer Einwohner*innen im Blick – von der frühkindlichen Bildung über Jugendbeteiligung, soziale Integration in der Kinder- und Jugendarbeit und Berufsorientierung bis hin zur Ermöglichung von Teilhabe auch im hohen Alter und Unterstützung, möglichst lange selbstständig zu leben. Im Rahmen der Zukunftsregion kann dabei im Rahmen der alters- und alternsgerechten Quartiersentwicklung auch flächendeckenden Herausforderungen wie Bildungsarmut, Altersarmut und Einsamkeit begegnet werden.

Darüber hinaus ergeben sich in den Bereichen Nachwuchs- und Fachkräfteförderung und Social Innovation interessante Schnittstellen zwischen regionalem Handeln, Maßnahmen der Fachbereiche der Landeshauptstadt Hannover und hannoverimpuls. Die Nachwuchsentwicklung/-förderung und die Vermittlung digitaler Kompetenzen spielt eine wichtige Rolle, damit Unternehmen in der Region in den nächsten Jahren qualifizierte Nachwuchskräfte finden. Hierzu zählen Maßnahmen zur Vermittlung von Zukunftskompetenzen (wie digitale Kompetenz, aber auch Kreativität, unternehmerisches Handeln, Eigeninitiative), deren stärkere Vermittlung Unternehmen bereits in der Schule fordern. Darüber hinaus können beispielsweise Maßnahmen zum Innovationstransfer im Schulbereich, zur Berufsorientierung und Berufstrainings sowie Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel, z.B. im Bereich der Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und der Pflegearbeit, im Handlungsfeld „Arbeitswelt im Wandel, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“ umgesetzt werden.

Auch im Hinblick auf die sich in der Entwicklung befindenden Projektansätze aus dem Beteiligungsprozess WIR 2.0 „Wir sind Hannover — Zusammenleben in der Stadt. Strategien für Migration und Teilhabe“ besteht die Chance, einzelne Projekte mit finanzieller Unterstützung in der Zukunftsregion umzusetzen.

Eine Verknüpfung der beiden Handlungsfelder wird beispielsweise vor der Bedeutung von Kultur als wesentlicher Faktor für Lebensqualität und als Element und Standortfaktor zur Anziehung und Bindung von Fachkräften wichtig.

Als optional alternatives Handlungsfeld bietet insbesondere das Handlungsfeld „Regionale Innovationsfähigkeit“ mögliche Verbindungen und Synergien zwischen den Partner*innen und knüpft in Teilen inhaltlich an das Handlungsfeld „Arbeitswelt im Wandel, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“ an. Mögliche Fördergegenstände sind hier regionale Technologietransfernetzwerke, Unterstützung des Gründungsklimas, innovative Lern- und Arbeitsorte, Dienste und Anwendungen für digitale Kompetenzen und Inklusion. Auch in den Handlungsfeldern „CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft“ (intelligente Energieverteilungssysteme, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz), „Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume“ (Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung) sowie „Gesundheitsversorgung und Pflege“ (verbesserter Zugang zu Gesundheits- und Pflegesystemen, digitale Dienste und Anwendungen, mobile Lösungen) bieten sich Potenziale für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Unabhängig von der erforderlichen Fokussierung auf zwei Schwerpunkthandlungsfelder, ist es darüber hinaus möglich, auch in den weiteren Handlungsfeldern gemeinsam Förderungen für einzelne starke Projekte, z.B. im Bereich Klimaschutz, zu beantragen und die gemeinsame Governance Struktur hierfür zu nutzen.



III. Ablauf und zeitliche Perspektive

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren: Der Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen erfolgt im Juni 2021. Bis zur Veröffentlichung des Aufrufs können sich daher ggf. noch einzelne Förderkriterien und –bedingungen ändern. Bis voraussichtlich Ende September 2021 ist beim Land Niedersachsen zunächst eine Interessensbekundung einzureichen, die insbesondere die Festlegung des Konsortiums, die Wahl der Handlungsfelder, ggf. erste Leitprojekte, und Ausführungen zur Organisation der Zusammenarbeit und Sicherstellung der Beteiligung der Partner*innen beinhaltet. Um eine umfassende politische Beteiligung bereits bei der Interessensbekundung und der dafür erforderlichen Grundsatzentscheidungen zur Festlegung des Konsortiums sowie der Handlungsfelder zu gewährleisten, erfolgt die Beteiligung der Ratsgremien bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit Vorlage dieser Drucksache.

Abhängig von der Zahl der eingehenden Interessensbekundungen, der gewählten Handlungsfelder sowie den nach den politischen Zielen des EFRE und des ESF+ aufgeschlüsselten, verfügbaren Mittel für die virtuellen Budgets, werden die Bewerber*innen Ende 2021 vom MB aufgefordert bis Juni 2022 ein detaillierteres Zukunftskonzept für die gewählten Handlungsfelder und die Governance-Struktur mit Steuerungsgremium und Regionalmanagement zu erarbeiten. Die Anerkennung und Einrichtung der Zukunftsregionen soll im III. Quartal 2022 erfolgen. Das Zukunftskonzept wird dann mindestens bis zum Ende der EU-Förderperiode 2027 umgesetzt.

15.23 
Hannover / 08.06.2021