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Straßenumbenennung im Stadtteil Südstadt
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
Antrag,
der Anregung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult (DS Nr. 15-0686/2010, siehe Anlage 1) wird wie folgt entsprochen:
Die Wißmannstraße wird umbenannt und zukünftig nach dem Gewerkschafter, KPD-Mitglied und Sportler Hermann Wißmann bezeichnet.
Übersichtskarte siehe Anlage 2
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Benennungen und Umbenennungen von Straßen, Wegen und Plätzen dienen insbesondere der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit. Durch die jetzt vorgesehene Änderung des Namensgebers der Straße entstehen jedoch keine Beeinträchtigungen für die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | 2.175,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | 625,00 € | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 2.800,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -2.800,00 € | |
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.
Begründung des Antrages
Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat in seiner Sitzung am 21.04.2010 mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 6 Enthaltungen beschlossen, die Wißmannstraße umzuwidmen und nach dem Gewerkschafter, KPD-Mitglied und Sportler Hermann Wißmann zu benennen.
Bei der angeregten Umwidmung handelt es sich konkret um den Austausch des Namensgebers der Wißmannstraße.
Die Wißmannstraße wurde 1928 nach dem Afrikaforscher und Kolonialpolitiker Hermann von Wißmann benannt. Bei einer Expedition 1883 - 1885 in die Kasai-Region folgte er seinem Wahlspruch "Finde ich keinen Weg, so bahne ich mir einen" und erschoss eigenhändig mehrere Afrikaner, die ihn am Weitermarsch hindern wollten. Als Schutztruppen-Kommandeur und Gouverneur von Deutsch-Ostafrika unternahm er grausame Strafexpeditionen. Als der Chef des Stamms der Kibosho die kaiserliche Flagge vom Mast riss, musste der Stamm dies mit 200 Toten büßen.
(Quellen: www.kopfwelten.org; wissen.spiegel.de)
Die Wißmannstraße soll zukünftig nach dem politisch Verfolgten Hermann Wißmann, geboren am 24.01.1902 in Ludwigsburg-Hoheneck, benannt werden. Er machte sich insbesondere als aktiver Ringer und Kraftsportler einen Namen. So war es von 1930 bis 1933 Vorsitzender der Hohenecker Turner und an der Neugründung des Athletiksportvereins Täle beteiligt. Als junger Arbeiter trat Hermann Wißmann der KPD bei und engagierte sich in der Gewerkschaft. Bereits am 06.03.1933, einem Tag nach der Reichstagswahl, wurde Hermann Wißmann von den Nazis in Schutzhaft genommen und zunächst in das Ludwigsburger Gefängnis gebracht. Am 08.03.1933 wurde er mit weiteren Gefangenen in das Konzentrationslager Heuberg bei Stetten am kalten Markt (Schwäbische Alb) überführt. Trotz der schweren körperlichen Arbeit, die die Gefangenen verrichten mussten, animierte Wißmann seine Mitgefangenen zu sportlichen Aktivitäten. Am 08.04.1933, bei einem gemeinsamen Spiel, fiel Wißmann plötzlich um und ein Arzt konnte nur noch den Tod feststellen. An der Trauerfeier am 11.04.1933 in Ludwigsburg nahmen, trotz Überwachung der Nazis, viele Freunde und Genossen der verbotenen KPD teil. Im September 2008 wurde vor seinem Geburtshaus in Ludwigsburg-Hoheneck ein Stolperstein verlegt.
(Quellen: www.stolpersteine-ludwigsburg.de/wissmann.html, www. ludwigsburger-kreiszeitung.de)
Nach Auffassung der Verwaltung ist auch der Austausch eines Namensgebers einer Straße ohne Veränderung des Straßennamens einer Umbenennung gleichzustellen.
Für diese Umbenennung ist somit ein Ratsbeschluss erforderlich. Diese Art der Umbenennung ist nach den Grundsätzen für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen jedoch nicht geregelt.
Mit der Änderung des Namensgebers einer Straße liegt kein Eingriff in die Rechte der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger vor, da die persönliche Rechtstellung nicht zum Nachteil der Betroffenen verändert wird. Somit erhalten die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger nach Ratsbeschluss nur ein Informationsschreiben über die Änderung des Namensgebers Ihrer Straße.
61.21
Hannover / 29.06.2010