Drucksache Nr. 1383/2014:
Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte der kath. St. Eugenius - Kirchengemeinde in eine Integrationsgruppe

Inhalt der Drucksache:

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1383/2014
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Umwandlung einer Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte der kath. St. Eugenius - Kirchengemeinde in eine Integrationsgruppe

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe (25 Kinder, ganztags) der Kindertagesstätte der St. Eugenius - Kirchengemeinde, Spittastr. 6 im Stadtteil Mittelfeld, in Trägerschaft des Gesamtverbandes kath. Kirchengemeinden in eine Kindergarten-Integrationsgruppe mit 18 Kindern (ganztags) umzustrukturieren und
  • dem Gesamtverband der kath. Kirchengemeinden in der Region Hannover als Träger der Einrichtung ab dem 01.08.2014, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 4.600,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -4.600,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -4.600,00 €
Der genannte Betrag setzt sich zusammen aus den Mehrausgaben für die laufende Förderung und den verringerten Ausgaben für ausfallende Elternbeiträge.

Begründung des Antrages

Die Kindertagesstätte der St. Eugenius-Kirchengemeinde bietet in 2 Kindergartengruppen je 25 Kindergartenplätze mit Ganztagsbetreuung an. In den letzten Monaten hat sich herausgestellt, dass vier der dort betreuten Kinder einen erhöhten Förderbedarf haben, welcher vom Team Sozialmedizin der Region Hannover zum Teil auch bereits festgestellt worden ist. Bislang bietet die Kindertagesstätte keine integrativen Betreuungsplätze an, sodass die betroffenen Kinder die Einrichtung bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres verlassen müssten. Um eine Weiterbetreuung gewährleisten und auch künftig integrative Betreuungsplätze anbieten zu können, hat der Träger der Einrichtung einen Antrag auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine integrative Kindergartengruppe beim städt. Fachbereich Jugend und Familie gestellt. In der beantragten Integrationsgruppe mit 18 Kindern können dann zwei bis vier Kinder mit Behinderung betreut werden. Eine Ausweitung der Integrationsplätze wird von der Planungsgruppe "Regionale Vereinbarung" begleitet und unterstützt.

Ein erforderlicher Gruppenraum mit 54 Quadratmetern wird nach entsprechender baulicher Veränderung zur Verfügung stehen und ein zusätzlicher Intensivraum ist in der Einrichtung bereits vorhanden. Die Kosten hierfür übernimmt der Träger als Eigentümer des Gebäudes.

Die personellen Voraussetzungen für die Umstrukturierung sind ebenfalls gegeben.
Aufgrund des relativ hohen Anteils von Familien mit sozial problematischem Hintergrund besteht insbesondere im Stadtteil Mittelfeld ein hoher Bedarf an integrativen Betreuungsplätzen, der nicht mit den im Stadtbezirk Döhren-Wülfel bereits vorhandenen 15 Integrationsplätzen abgedeckt werden kann.

Durch die Einrichtung der integrativen Gruppe ist deren Betreuungsplatzangebot auf 18 Plätze zu reduzieren.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / 13.06.2014