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Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk Vahrenwald-List
-Aufwandsspaltung-
Antrag,
für die Möckernstraße von Linsingenstraße bis Tannenbergallee den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Straßenentwässerungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 140.000,- € erwartet.
Begründung des Antrages
In der o.g. Straße wurde im Jahr 2012 der Regenwasserkanal erneuert, da der alte Kanal aufgrund von Verschleiß und Schäden abgängig war. Die Abläufe wurden aus Altersgründen ebenfalls erneuert.
Die Baumaßnahme erfüllt den Beitragstatbestand der Erneuerung im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG sowie § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die Ausbaumaßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge jedoch nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987)
Die Möckernstraße von Linsingenstraße bis Tannenbergallee gehört zu den Innerortsstraßen. Der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung 50 %.
Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
66.03
Hannover / 24.05.2017