Antrag Nr. 1378/2020:
Änderungsantrag EV-1 der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (Herr Ralf Popp und Herr Michael Balke) zu Drucks. Nr. 1000/2020: Verfahren zur Fortsetzung des Medienentwicklungsplans (MEP) der Landeshauptstadt Hannover und Umsetzung des DigitalPakt Schule

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag EV-1 der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (Herr Ralf Popp und Herr Michael Balke) zu Drucks. Nr. 1000/2020: Verfahren zur Fortsetzung des Medienentwicklungsplans (MEP) der Landeshauptstadt Hannover und Umsetzung des DigitalPakt Schule

Antrag

zu beschließen die Drucksache 1000/2020 wie folgt zu ändern:

1) Den Beschlusspunkt 4 auf Seite 2 zusammen mit allen damit verbundenen Maßnahmen und Kosten sowie den zugehörigen Textstellen in der Drucksache zu streichen und gleichzeitig diesen Punkt durch die in der DS 1272/2020 vorgeschlagene Maßnahme 1 „Basisangebot WLAN auf Grundlage der bereits vorhandenen Netzwerkinfrastrukturen in den Schulen" mit allen damit verbundenen Maßnahmen und Kosten sowie den
zugehörigen Textstellen aus der Drucksache 1272/2020 zu ersetzen/ergänzen.
2) Den Absatz 1 auf Seite 5 wie folgt zu ändern:
„Über den weiteren Ausbau von WLAN in den weiteren Schulen, bzw, die Aufnahme weiterer Schulen in den MEP-Standard wird in den Haushaltsplanberatungen für den Doppel-Haushalt 2021/2022 der LHH entschieden."

Begründung

Die Maßnahme im Beschlusspunkt 4 zeitlich vor das Basisangebot WLAN für alle
interessierten Schulen zu stellen, entspricht nicht dem Beratungsstand nach den MEP-Workshops, nach denen Konsens war, dass möglichst viele Schulen möglichst bald einen Nutzen aus den Mitteln des Digitalpaktes zu ziehen können. Um möglichst viele Schulen schnell vom Digitalpakt profitieren zu lassen, sollten alle dazu erforderlichen Ressourcen für eine Mindestausstattung an den Schulen bzgl. des WLAN-Ausbaus eingesetzt werden. Eine Auswahl und Hervorhebung einzelner Schulen vorab, hauptsächlich begründet durch geringe bauliche Maßnahmen und nicht anhand des diskutierten Kriterienkatalogs ist gegenüber den Schulen, die erst ab 2021 vom Digitalpakt profitieren sollen, nicht vermittelbar. Daher sollte man sich zuerst auf die Maßnahme „Basisangebot WLAN auf Grundlage der bereits vorhandenen Netzwerkinfrastrukturen in den Schulen" konzentrieren.
Sollte der Änderungsantrag oben unter 1) begründet nicht realisierbar sein, wäre der Antrag in folgender Weise abzuändern:
Antrag, die Drucksache 1000/2020 wie folgt zu ändern:
Den Beschlusspunkt 4 auf Seite 2 zusammen mit allen damit verbundenen Maßnahmen und Kosten sowie den zugehörigen Textstellen in der Drucksache zu streichen und die Verwaltung zu beauftragen, nach der Sommerpause eine Beschlussdrucksache vorzulegen in der eine Umsetzung der, in der DS 1272/2020 vorgeschlagene Maßnahme 1 „Basisangebot WLAN auf Grundlage der bereits vorhandenen Netzwerkinfrastrukturen in den Schulen" mit allen damit verbundenen Maßnahmen und Kosten aus der Drucksache 1272/2020 regelt.

Ralf Popp Michael Balke