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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 1312, 1. Änderung – Bomhauerstraße –
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Zusatzantrag des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld
Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld hat die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1312, 1. Änderung „Bomhauerstraße“ am 08.11.12 mehrheitlich beschlossen (DS 1363/2012).
In der gleichen Sitzung wurde ein Zusatzantrag (DS 15-2590/2012) mit folgendem Inhalt beschlossen:
1. Es sollen bestehende Betriebe weiterhin zulässig sein.
2. Für die bestehenden Betriebe sollen angemessene Erweiterungsmöglichkeiten eingeräumt werden.
3. Das Handwerkerprivileg soll aufgenommen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wird die Belange der bestehenden Betriebe prüfen und – soweit mit dem städtischen Einzelhandelskonzept vereinbar – im weiteren Verfahren berücksichtigen. Sie wird in der Drucksache zur öffentlichen Auslage nach § 3 (2) BauGB dazu geeignete planungsrechtliche Instrumente vorschlagen, u. a. das erwähnte Handwerkerprivileg.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplans, den Einzelhandel im Geltungsbereich entsprechend dem Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Hannover von 2010 auszuschließen, wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
61.13
Hannover / 21.11.2012