Drucksache Nr. 1359/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Stadtbahnunfallstelle Wallensteinstraße
in der Ratssitzung am 21.06.2018, TOP 2.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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1359/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Stadtbahnunfallstelle Wallensteinstraße
in der Ratssitzung am 21.06.2018, TOP 2.4.1.

Wie die HAZ am Dienstag, 22.05.2018 berichtete, war zwei Wochen nach dem schweren Stadtbahnunfall an der Haltestelle Wallensteinstraße die Unfallstelle noch immer durch die beiden demolierten Stadtbahnen blockiert.
Es ist ein glücklicher Umstand, dass die blockierte Kehranlage an der Wallensteinstraße lediglich die Linie 17 stark behindert, während die Linien 7 und 3 an der Kehranlage vorbei ihr gewohntes Ziel Wettbergen noch erreichen können.

Dennoch erscheint es unverständlich, dass die Üstra bzw. Infra noch Wochen nach dem Unfall nicht in der Lage sind, die beiden demolierten Züge von den Gleisen zu bringen und damit die Situation der Linie 17 wieder zu normalisieren.

Man fragt sich mit Sorge, was sein würde, wenn ein ähnlicher Unfall an einem zentralen Knotenpunkt der Stadt passiert wäre und der Stadtbahnverkehr wesentlich stärker betroffen wäre.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung bekannt, weshalb es der Üstra nicht möglich ist die Unfallstelle zeitnah zu räumen und damit den Stadtbahnverkehr in Hannover wieder zu normalisieren?

2. Verfügt die Üstra überhaupt über das notwendige Bergungsgerät bzw. ist sie in der Lage, ein solches rechtzeitig anzufordern?

3. Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, die Folgen derartiger Unfallsituationen zusammen mit der Üstra in Zukunft schnellstmöglich zu beseitigen?

Gerhard Wruck
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Vorbemerkung:

Die Üstra wurde um Stellungnahme zu den einzelnen Fragen aus der Ratsanfrage gebeten. Die im Folgenden formulierten Antworten entsprechen den von der Üstra an die Verwaltung übermittelten Stellungnahmen.


Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, weshalb es der Üstra nicht möglich ist die Unfallstelle zeitnah zu räumen und damit den Stadtbahnverkehr in Hannover wieder zu normalisieren?

Die Üstra hat zu Frage 1 folgende Stellungnahme abgegeben:

„Am Vormittag des 8. Mai 2018 waren zwei Stadtbahnen der ÜSTRA im Bereich der Kehranlage Wallsteinstraße miteinander kollidiert und dabei schwer beschädigt worden. Von außen nicht gleich ersichtlich, waren die Drehgestelle nicht mehr mit dem Gelenk verbunden und die Wagenkastenverbindung auseinandergebrochen. Die einzelnen Wagenkastenteile und die Fahrwerke hingen nicht mehr nutzbar zusammen, sondern standen nur noch aufeinander. Die zerstörten Fahrzeuge konnten daher nicht mehr zu einem Betriebshof gezogen oder geschoben werden, da sie dabei wahrscheinlich auseinandergebrochen wären, die Gleisanlagen beschädigt hätten und die Strecke der Linien 3 und 7 längere Zeit blockiert hätten. Daher wurden die beiden Unfallbahnen zunächst in der Kehranlage abgestellt, die aber dadurch nicht mehr von der Linie 17 genutzt werden konnte. Diese Linie verkehrte daher bis zum 8. Juni 2018 nur bis zur Haltestelle Stadionbrücke.

Nach Abwägung aller Möglichkeiten, die Fahrzeuge aus der Wallensteinstraße wegzuschaffen, blieb nur die Option, die Fahrzeuge vor Ort zu zerlegen und die Schrottteile in Containern zu entsorgen. Die Fahrzeuge mussten dabei mit schwerem Gerät wie z.B. Trennschleifern und Hydraulikscheren zerteilt werden. Eine derartige Tätigkeit war nur unter Sperrung der Gleise der Linien 3 und 7 möglich. Am Wochenende vom 08.06.18 ab 21:00 Uhr bis zum 11.06.18 bis 4:00 Uhr war die Strecke wegen Bauarbeiten auf dem Ricklinger Stadtweg ohnehin gesperrt und ein Busersatzverkehr eingerichtet, so dass die Kehranlage dann gleichzeitig von den beschädigten Fahrzeugen geräumt werden konnte. Die Linie 17 konnte wie auch der Verkehr der Linien 3 und 7 nach Abschluss der Maßnahmen am frühen Vormittag des 11.06.18 wieder ohne Einschränkungen verkehren.
Eine frühere Räumung wäre nur mit unverhältnismäßig größeren Einschränkungen für die Fahrgäste und zu höheren Kosten möglich gewesen, so dass diese Entscheidung von der ÜSTRA nach Abwägung getroffen wurde.“


Frage 2: Verfügt die Üstra überhaupt über das notwendige Bergungsgerät bzw. ist sie in der Lage, ein solches rechtzeitig anzufordern?

Die Üstra hat Frage 2 wie folgt beantwortet:

„Die ÜSTRA verfügt über ein gut ausgestattetes Bergungsfahrzeug. Dabei handelt es sich um einen Lkw, welcher mit einer Schienenfahreinrichtung ausgestattet ist. Das Bergungsfahrzeug enthält Werkzeuge, um alle Fahrzeugtypen der ÜSTRA wieder eingleisen zu können. Die Zugkraft ist groß genug, um einen 2-Wagenzug durchs Netz zu schieben oder zu ziehen. Diese Ausstattung reicht in den meisten Fällen aus. In einigen wenigen Fällen während der vergangenen zehn Jahre wurden darüber hinaus ein Schwerlasttransporter für Schienenfahrzeuge und/oder ein Kran für die Bergung verunfallter Fahrzeuge benötigt. Diese Ausrüstung ist bei der ÜSTRA nicht vorhanden, sondern wird kurzfristig von Spezialfirmen samt geschultem Personal angemietet. In Anbetracht der seltenen Vorfälle, bei denen derartiges Gerät gebraucht wird, macht es für die ÜSTRA wirtschaftlich keinen Sinn, solche Geräte selbst vorzuhalten.“



Frage 3: Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, die Folgen derartiger Unfallsituationen zusammen mit der Üstra in Zukunft schnellstmöglich zu beseitigen?

Die ÜSTRA arbeitet bei Unfällen sehr eng und gut mit der Feuerwehr der LHH zusammen, die die ÜSTRA bei Unfällen vor Ort mit Gerät und Mannschaften unterstützt, so auch bei dem Unfall am 8. Mai an der Wallensteinstraße. Dazu finden auch regelmäßig gemeinsame Übungen von Feuerwehr und ÜSTRA statt.

Für die Zukunft erarbeitet die Üstra mit externen Partnern Bergungskonzepte, die dem aktuellen Fokus auf dem Thema Vergaben genauso standhalten wie der Verpflichtung, einen regelmäßigen und geordneten Verkehr anzubieten.