Drucksache Nr. 1356/2015 E1:
Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa für vier Schulen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1356/2015 E1
1
 
Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten zur DS-Nr. 1356/2015 Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa für vier Schulen

Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa für vier Schulen

Antrag,

den Änderungsempfehlungen des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten, Drucksache Nr. 15-1787/2015, zur Drucksache 1356/ 2015 (Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa) nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten der Änderungsempfehlung wie
folgt Stellung:

Zu 1.
Ein freizugänglicher Gang zwischen Essensausgabe und Saal existiert nicht. Dieser Bereich ist Bestandteil des Saals und trägt zu dessen Kapazität bei. Sowohl die Essensausgabe als auch die Ausgabe des Caterings sind durch einen vertikalen Rollladen verschließbar, sodass der Blick und der Zugang in die Ausgabeküche außerhalb des Mensabetriebes versperrt sind. Die Verhinderung der bemängelten etwaigen Störungen durch telefonierende Besucher ist Sache des Veranstalters.




Zu 2.
Die Raumgrößen des Speisesaales und des Backstage- und Bühnenbereiches sind wie erläutert aufgrund baurechtlicher Auflagen nicht erweiterbar. Die Bühne kann im Bedarfsfall mit mobilen Bühnenelementen in der Bühnentiefe durch den jeweiligen Nutzer vergrößert werden. Vom Backstage-Bereich ist die Bühne barrierefrei zu erreichen.

Zu 3.
Zwischen dem Foyer und den WC-Anlagen ist eine Garderobe mit einer Raumgröße von 13,30 m² vorgesehen. Die Schulleitungen teilten mit, dass die Schülerinnen und Schüler die Jacken wohl eher über die Stühle im Speisesaal hängen würden. Da der Weg vom Ausgang der Grundschulen bis zum Eingang der Mensa nur 45 Meter beträgt, werden die Kinder an den meisten Tagen des Jahres eher ohne Jacken zum Essen gehen.
Im weiteren Planungsprozess wird die Größe der Garderobe noch dem Bedarf für maximal 400 Personen angepasst.

Zu 4.
Maßgebend für die Verkehrslast des An-und Abfahrtsweges sind die Anforderungen für die Entsorgungsfahrzeuge von aha und Stadtentwässerung. Die Zufahrt wird entsprechend ausgelegt.

Zu 5.
Außerschulische Nutzungen des Saals außerhalb des Mensabetriebes sind selbstverständ- lich gemäß der Miet- und Benutzungsordnung für schulische Einrichtungen möglich.


Die Änderungsempfehlungen beruhen somit offensichtlich auf Missverständnissen, werden ohnehin berücksichtigt oder sind aus baurechtlichen Gründen nicht umzusetzen.

Hinweis: Die ursprüngliche Zeitplanung (Fertigstellung in den Sommerferien 2017) kann nach jetzigem Verfahrensstand nicht mehr eingehalten werden.
19 .1
Hannover / 21.09.2015