Drucksache Nr. 1354/2005:
Fortsetzung der Förderung des Innovativen Modellprojektes der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. in der GS Alemannstraße

Inhalt der Drucksache:

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1354/2005
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Fortsetzung der Förderung des Innovativen Modellprojektes der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. in der GS Alemannstraße

Antrag,


zu beschließen,


der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes in der GS Alemannstraße, Alemannstraße 5, 30165 Hannover
  • für das Schuljahr 2005/2006 vom 01.08.2005 bis zum 31.07.2006 laufende Beihilfen für eine Gruppe (20 Plätze) entsprechend den Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten ( DS Nr.: 1847/199) in Höhe von 51,13 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit der Beschlussempfehlung verbundene Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen aus, da ein Angebot dieser Hortbetreuung sowohl Eltern als auch Kindern zugute kommt. Das angestrebte Betreuungsangebot schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben33.800,00 €*1.4645.718800.0
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt33.800,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-33.800,00 € 
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

In dem Innovativen Modellprojekt der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. werden seit dem 01.08.2004 Grundschulkinder in der unterrichtsfreien Zeit ( inkl. Mittagessen) betreut. Die Einrichtung verfügt über eine Kapazität von 20 Plätzen.
Bereits im Vorjahr wurde der Arbeiterwohlfahrt eine Zuwendung gewährt.

Der Träger beantragte nun für das kommende Jahr eine Umwandlung seines Innovativen Modellprojektes in einen Regelhort.
Ihm Rahmen der Restmittel des "Platzhalters" für den Stadtbezirk Vahrenwald/List in Höhe von rd. 19.000 €, kann derzeit keine Umwandlung vorgenommen werden.
Mit dem Träger wird nach Möglichkeiten gesucht, ggf. eine Förderung als Hortgruppe im Jahr 2006 vornehmen zu können.

Um jedoch den Fortbestand der Plätze sicherzustellen, erklärte sich der Träger bereit, vorerst seine Gruppe weiter als Innovatives Modellprojekt zu betreiben. Dementsprechend wurde der Förderantrag modifiziert.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu entsprechen.

Die Beihilfebewilligung unterliegt den üblichen Beihilfebedingungen. Der Träger des Projektes an der GS Alemannstraße wird darauf hingewiesen, sich in seinere Planung darauf einzustellen, dass er u.U. nicht mit der vollen Auszahlung der Zuwendung rechnen kann, wenn sich im Laufe des Jahres zeigen sollte, dass durch eine negative Haushaltsentwicklung im laufenden Haushaltsjahr eine erhebliche Deckungslücke entstehen wird.

Ein Folgeantrag bzw. der Antrag auf Umwandlung in eine Hortgruppe ist bis zum 31.03.2006 zu stellen.



51.4 
Hannover / 16.06.2005