Drucksache Nr. 1348/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der PIRATEN-Fraktion zur Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
in der Ratssitzung am 14.06.2012, TOP 3.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1348/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der PIRATEN-Fraktion zur Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
in der Ratssitzung am 14.06.2012, TOP 3.6.

Über die Annahme von Zuwendungen entscheidet der Rat gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG ab einer Summe über 2000 Euro. Nachdem die Verwaltung die Spenden bereits unter Vorbehalt angenommen hat, wird darüber im Rat mit Rückwirkung en bloc abgestimmt.

Oft konzentrieren sich viele verschiedene Spenden auf einen bestimmten Verwendungszweck.

Zur Befassung mit den umfangreichen Unterlagen für die Jahre 2010 und 2011 stand den Ratsmitgliedern im Vorfeld der vergangenen Ratssitzung gemäß ursprünglicher Terminplanung nur sehr wenig Zeit zur Verfügung. Zudem war dieses Thema gemäß Tagesordnungsvorschlag der Verwaltung zur vergangenen Ratssitzung auf einem hinteren Platz vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie begründet die Verwaltung die Tatsache, dass die angebotenen und unter Vorbehalt entgegen genommenen Spenden und Zuwendungen aus den Jahren 2010 und 2011 mit der Drucksache 1151/2012 in einem einzigen Antrag legitimiert werden sollen, obwohl sie selbst der Kommunalaufsicht jährlich Bericht erstatten muss, bzw. auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sie sich dabei?

2. Wirbt die Verwaltung für bestimmte Zwecke aktiv Spenden ein - wenn Ja, wie bzw. mit welchem Aufwand/Konzept und wenn Nein, warum nicht?

3. Wer stellt wann Quittungen aus für Spenden, die an eine benannte Einrichtung oder Stelle weitergeleitet werden sollen, deren Annahme aber vom Rat noch nicht legitimiert worden ist?

Hannover, den 4. Juni 2012




Dr. Jürgen Junghänel
(Fraktionsvorsitzender)

Text der Antwort

Frage 1: Wie begründet die Verwaltung die Tatsache, dass die angebotenen und unter Vorbehalt entgegen genommenen Spenden und Zuwendungen aus den Jahren 2010 und 2011 mit der Drucksache 1151/2012 in einem einzigen Antrag legitimiert werden sollen, obwohl sie selbst der Kommunalaufsicht jährlich Bericht erstatten muss bzw. auf welcher rechtlichen Grundlagen stützt sie sich dabei?

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hatte mit der Drucksache 1383/2010 der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für das Jahr 2009 zugestimmt. Diese sind anschl. dem Ministerium des Inneren zusammenfassend vorgelegt worden. Eine Antwort oder Stellungnahme des Ministeriums hierauf gab es nicht.

Mit Erlass vom 14.02.2011 hat das Ministerium das Verfahren zur Vorlage der jährlichen Berichte weiter geregelt und um die Abgabe der Berichte entsprechend der Hinweise für 2010 gebeten. Diese Verfügung der Kommunalaufsicht ist der Landeshauptstadt Hannover nicht zugestellt worden, sie ist auch nicht im Verteiler dieses Schreibens enthalten. Stattdessen wurde die Landeshauptstadt Hannover unter dem 26.10.2011 erinnert und es wurde Bezug auf den vorgenannten Erlass genommen. Auf Grund einer Nachfrage bei der zuständigen Stelle der Kommunalaufsicht ist dort anschl. der Irrtum bemerkt und der Erlass unter dem 8.11.2011 in elektronischer Fassung nunmehr auch der Landeshauptstadt Hannover übersandt worden. Es wurde weiter vereinbart, den Bericht für den Zeitraum 2010 mit dem Bericht für 2011 zusammen zu fassen.

Frage 2: Wirbt die Verwaltung für bestimmte Zwecke aktiv Spenden ein - wenn Ja, wie bzw. mit welchem Aufwand/Konzept und wenn Nein, warum nicht?

Die Landeshauptstadt Hannover wirbt nicht flächendeckend aktiv Spenden und Zuwendungen oder Schenkungen für die Wahrnehmung der eigenen oder übertragenen Aufgaben ein. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel sind aus dem jährlichen Haushalt bereit zu stellen. Dessen ungeachtet wird für bedeutsame und besondere Projekte, die nicht der regelmäßigen Aufgabenwahrnehmung unterliegen, aber für die öffentliche Wahrnehmung und das nationale wie internationale Standing Hannovers von wesentlicher und herausragender Bedeutung sind, aktiv geworben. Hierzu zählen beispielsweise die Erweiterung des Sprengel Museums, das Schloss Herrenhausen oder die Kunstfestspiele.

Frage 3: Wer stellt wann Quittungen aus für Spenden, die an eine benannte Einrichtung oder Stelle weitergeleitet werden sollen, deren Annahme aber vom Rat noch nicht legitimiert worden ist?

Spenden und Schenkungen gehen in aller Regel in den Fachbereichen und Betrieben ein und werden dort entgegen genommen. Das bedeutet, dass auch dort die Spendenquittungen erstellt werden. Diese Quittungen werden in aller Regel nach dem Beschluss des Rates erteilt. In diesem Zusammenhang hat es bisher keine in der Verwaltung bekannt gewordenen Schwierigkeiten gegeben. In seinem Erlass vom 14.02.2011 hat die Kommunalaufsicht allerdings auch deutlich gemacht, dass in Ausnahmefällen der Beschluss des zuständigen Gremiums auch nach der Annahme der Zuwendung erfolgen kann. Zur Annahme gehört in diesem Fall auch die Erteilung einer Spendenbescheinigung. Das bedeutet, dass in den Fällen, in denen der Zuwendungsgeber/die Zuwendungsgeberin mit Übergabe der Spende auf einer sofortigen Erteilung der Spendenbescheinigung besteht und diese davon abhängig macht, und nach Höhe der Spende sowie Spendengrund Spendengeber nicht davon auszugehen ist, dass der Spendenannahme aller Voraussicht nach auch der Rat nicht zustimmt, wird diese sogleich erteilt. Das gilt allerdings nicht für die genannten besonderen Projekte: Hier wird grundsätzlich schon wegen der Bedeutung des Projektes und der Spendenhöhe im Einzelfall zeitnah der Beschluss des Rats eingeholt.