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Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationssysteme - HannIT AöR
Antrag,
zu beschließen,
Herrn Harald Härke, Fachbereichsleiter Steuerung, Personal und Zentrale Dienste,
als Vertreter der Landeshauptstadt Hannover im Verwaltungsrat der
Hannoverschen Informationstechnologien AöR (HannIT) zu benennen.
Begründung
Gemäß § 111 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in den Gesellschafterversammlungen oder entsprechenden Organen sowie die Aufsichtsratsmitglieder von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vom Rat gewählt.
Zur Bildung der gemeinsamen kommunalen Anstalt wird auch auf die Drucksache Nr. 0980/2011 verwiesen. Satzungsgemäße Mitglieder des Verwaltungsrates der HannIT AöR sind die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamtinnen oder Hauptverwaltungsbeamten der Anstaltsträger (§ 4 der AöR-Satzung HannIT). Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters kann an seiner Stelle ein anderer städtischer Bediensteter als Vertreter der Landeshauptstadt Hannover benannt werden.
18.21
Hannover / 07.06.2011