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Jahresabschluss 2006 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
Antrag,
1. den Jahresabschluss 2006 mit den Teilen:
A1 Bilanz 2006
A2 Gewinn-und Verlustrechnung 2006
A3 Anhang 2006
A4 Anlagenspiegel 2006
A5 Lagebericht 2006
festzustellen.
2. Dem Vorschlag der Werkleitung zuzustimmen, den Bilanzgewinn in Höhe von
3.635.554,95 € wie folgt zu verwenden:
a) 3.422.033,93 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) Den Restbetrag von
213.521,02 € auf neue Rechnung vorzutragen. Somit be-
trägt der Gewinnvortrag insgesamt
2.481.839,88 €.
3. Die Entlastung des Werkleiters zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Kostentabelle
Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshaupt- stadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2006 beauftragte Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft WIBERA erteilte gemäß Prüfungsbericht ein uneingeschränktes Testat.
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hannover (§ 6 der Haushaltssatzung 2006) bleibt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushalts- rechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 für Eigen- betriebe der Landeshauptstadt Hannover, die am 31.12.2005 bereits bestehen, § 113 Ab- satz 1 NGO in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2006 weiter anwendbar. Dementsprechend gilt auch für den Jahresabschluss 2006 der Stadtentwässerung Hannover die Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungs- pflichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung).
Das Rechnungsprüfungsamt leitet nach § 28 Absatz 3 der Nds. Eigenbetriebsverordnung den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2006 ohne ergänzende Feststellungen an den Oberbürgermeister und an die Kommunalauf- sicht weiter.
Nach § 30 der Nds. Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest, beschließt über die Entlastung der Werkleitung sowie über die Verwen- dung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0
Hannover / 23.05.2007