Drucksache Nr. 1323/2012:
Zuwendung aus dem Integrationsfonds an die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover e. V. für das Projekt "Sozial- und Migrationsberatung für russischsprachige Kontingentflüchtlinge"

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung aus dem Integrationsfonds an die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover e. V. für das Projekt "Sozial- und Migrationsberatung für russischsprachige Kontingentflüchtlinge"

Antrag,

der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hannover e. v. für das Projekt "Sozial- und Migrationsberatung für russischsprachige Kontingentflüchtlinge" eine Zuwendung in Höhe von
6.000,00 €

aus dem Ergebnishaushalt 2012, Teilhaushalt 15 Büro Oberbürgermeister, Produkt 11103 Grundsatzangelegenheiten, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des städtischen Haushalts 2012 durch die Aufsichtsbehörde, zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Projekt richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Produkt 11103
Grundsatzangelegenheiten
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -6.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -6.000,00 €

Begründung des Antrages


Wie bereits in den vergangenen Jahren, ist der Hauptzweck des Projektes die Integration russischsprachiger Kontingentflüchtlinge aller Altersgruppen in sozialer, kultureller und wirtschaftlich-beruflicher Hinsicht.
Dazu gehören unter anderem Sozial- und Integrationshilfen verschiedenster Art:
Hilfestellung im Umgang mit Behörden, insbesondere der Sozialverwaltung, der Ausländerbehörde, Zusammenarbeit mit dem JobCenter bei Vermittlung von Praktika und Betreuung von Praktikanten, Psychosoziale Beratung zur Abmilderung und Prävention von psychischen Problemen, die mit der Migration zusammen hängen, Beratung im Zusammenhang mit der Notwendigkeit von Pflege im Alter, Initiierung von Selbsthilfegruppen, Organisation von Konversations- und Sprachkursen überwiegend für ältere Menschen, kulturelle und soziale Aktivierung, Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen sowie Elternberatung im Sinne eines Familienzentrums in Zusammenarbeit mit der Kindertagesstätte des Trägers "Tamar".

Die Hilfen dienen der Integration, der Vermeidung von Isolation und sozialer Ausgrenzung und erlauben mehr Autonomie bei der Organisation des Alltagslebens. Sie trainieren im Umgang mit Diskriminierung und vermitteln Chancen der Selbstrepräsentation.

Die Beratung führt eine zweisprachige Integrationsfachkraft mit entsprechender Weiterbildung durch.

Die Maßnahme wird vom Land Niedersachsen nach der Richtlinie Integration in Höhe von 24.000,00 € finanziell gefördert. Die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover e. V. bringt einen Eigenanteil in Höhe von 5.258,00 € auf. Sie ist nicht in der Lage, diesen Anteil zu erhöhen.

Die städtische Zuwendung ist erforderlich, um die Beratungsstelle zu sichern.
Der bisherige Migrationsausschuss hat seit 2007 einstimmig die jeweils vorgeschlagene Zuwendung befürwortet.
Sollte das Land Niedersachsen dieses Projekt zukünftig nicht mehr finanziell fördern, würde sich entsprechend die städtische Förderung erübrigen.

Die Verwaltung schlägt vor, die beantragte Zuwendung aus dem Ergebnishaushalt 2012, Teilhaushalt 15, Produkt Grundsatzangelegenheiten, unter dem Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 116 NKomVG zu bewilligen. Die endgültige Bewilligung erfolgt nach Rechtskraft der Haushaltssatzung 2012.
15.21 
Hannover / 31.05.2012