Drucksache Nr. 1314/2006:
Einrichtung einer Integrationsgruppe im Waldorfkindergarten Raphael e.V.

Inhalt der Drucksache:

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1314/2006
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Einrichtung einer Integrationsgruppe im Waldorfkindergarten Raphael e.V.

Antrag,

zu beschließen,

dem Freien Waldorfkindergarten Raphael e. V. am Standort Im Wiesenkampe 15, 30659 Hannover, vom 01.08.2006 laufende Beihilfen für eine Integrationsgruppe auf Grundlage der DS Nr. 2929/2000 "Richtlinien über Fördervoraussetzungen und -beträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen" - Ziffer 12
zu gewähren.

Voraussetzung ist die Genehmigung durch die Nds. Landesschulbehörde - Landesjugendamt, Fachbereich 2, die bereits in Aussicht gestellt wurde.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Betreuungsangebot des Waldorfkindergartens Raphael richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere wird auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen geachtet. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die wohnortnahe Betreuung von Kindern mit Behinderung.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die dreigruppige Einrichtung des Freien Waldorfkindergartens Raphael e.V. verfügt neben der Halbtagsgruppe über zwei Ganztagsgruppen für 70 Kinder im Vorschulalter. In der einen Ganztagsgruppe wird seit dem 01.08.2005 eine Einzelintegrationsmaßnahme für ein Kind mit Behinderung durchgeführt. Aktuell liegt eine weitere Anmeldung eines Kindes aus dem Stadtbezirk vor.

Aus Sicht der Elternschaft besteht daher der Wunsch nach einer integrativen Gruppe, die vom Träger nun beantragt wurde. Die Einrichtung erfüllt bereits alle notwendigen integrationsbedingten Anforderungen sowohl in Bezug auf das pädagogische Personal als auch auf die räumlichen Vorgaben.

Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide werden derzeit lediglich 4 Integrationsplätze angeboten. In der Einrichtung ist die Nachfrage der Eltern nach Integrationsplätzen weitaus höher als das bestehende Angebot. Hinzu kommt, das der Waldorfkindergarten sein pädagogisches Konzept auf der allgemeinen Menschenkunde von Rudolf Steiner und den anthroposophischen Anschauungen gründet. Dabei ist berücksichtigt, dass kein Kind auf Grund seiner Entwicklung oder Art und Schwere seiner Behinderung ausgeschlossen wird. Der pädagogische Ansatz der Einrichtung ist auf die individuelle Förderung und gleichzeitige Integration aller Kinder ausgerichtet, welcher zum Grundverständnis integrativer Pädagogik gehört.

Der Träger würde mit der Betreuung eines zusätzlichen behinderten Kindes aus der Nachbarschaft sein Integrationsangebot ausweiten, würde damit die Voraussetzungen einer anerkannten integrativen Gruppe erfüllen und somit zusätzliche Landesfördermittel auslösen. Sein derzeitiges Betreuungsangebot für 20 Kinder (19 nichtbehinderte und 1 behindertes Kind) beabsichtigt der Träger auf 16 Regelplätze und zwei Integrationsplätze zu verändern. Diese Platzreduzierung wäre jedoch durch die stadtweit zurückgehenden Kinderzahlen vertretbar.

Ein spezifisches Integrationskonzept liegt dem Fachbereich vor und wird in der "Planungsgruppe Regionale Vereinbarung" im Juni vorgestellt und abgestimmt. Auch wurde dem Träger eine geänderte Betriebserlaubnis von der Landesschulbehörde in Aussicht gestellt.

Wir schlagen daher zum 01.08.2006 die Umstrukturierung und Förderung der Kindergartengruppe in eine Integrationsgruppe vor. Die angestrebte Maßnahme des Betreuungsangebotes wird kostenneutral umgesetzt, da Landesfördermittel zusätzlich ausgelöst werden.
51.4 
Hannover / 01.06.2006