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zu beschließen,
gemäß § 109 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
a) von der Ausschreibung der Stelle des Stadtkämmerers abzusehen und
b) den bisherigen Stelleninhaber, Herrn Stadtkämmerer Dr. Marc Hansmann,
geboren am 25. August 1970,
für eine Amtszeit von 8 Jahren wieder zu wählen.
Begründung
Die Amtszeit von Herrn Stadtkämmerer Dr. Hansmann läuft am 31. Dezember 2014 ab.
Nach § 109 Abs. 1 NKomVG kann der Rat beschließen, von der grundsätzlich vorgeschriebenen Ausschreibung der Stelle abzusehen, wenn er beabsichtigt, die bisherige Stelleninhaberin oder den bisherigen Stelleninhaber wieder zu wählen.
Die Amtszeit beträgt nach der derzeit gültigen Fassung der NKomVG 8 Jahre.