Anfrage Nr. 1277/2007:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Umsetzung von Ratsbeschlüssen durch die Verwaltung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Anfrage der CDU-Fraktion zur Umsetzung von Ratsbeschlüssen durch die Verwaltung

Der Rat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Es obliegt alleine ihm, die wesentlichen Entscheidungen für die Gemeinde durch seine Beschlüsse zu treffen. Die Durchführung der Beschlüsse zu gewährleisten, ist demgegenüber die Aufgabe des Oberbürgermeisters. Es handelt sich hierbei um eine in der Niedersächsischen Gemeindeordnung festgelegte Verpflichtung, welcher der Oberbürgermeister unverzüglich nachzukommen hat. Grundsätzlich kommt ihm nicht die Kompetenz zu, die Durchführung von Ratsbeschlüssen abzulehnen.
Trotz dieser eindeutigen gesetzlichen Vorgaben kam es in der Vergangenheit vor, dass die Verwaltung verschiedene Ratsbeschlüsse nicht umgesetzt hat.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.
Sind der Verwaltung Ratsbeschlüsse aus den letzten zwei Jahren bekannt, die bislang nicht umgesetzt wurden und wenn ja, um welche handelt es sich dabei?

2.
Warum wurden diese Ratsbeschlüsse von der Verwaltung nicht umgesetzt?

3.
Hat der Oberbürgermeister die zuständigen Fachbereiche bereits angewiesen, die entsprechenden Ratsbeschlüsse umzusetzen und wenn nicht, warum nicht?






Rainer Lensing