Informationsdrucksache Nr. 1274/2004:

Sachstand zur Bewerbung für die Ausrichtung einer Internationalen Gartenbauausstellung im Jahr 2017 (IGA 2017)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Ratsversammlung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1274/2004
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Sachstand zur Bewerbung für die Ausrichtung einer Internationalen Gartenbauausstellung im Jahr 2017 (IGA 2017)

Informationsdrucksache

Die Bewerbung der Landeshauptstadt Hannover für die Durchführung einer Internationalen Gartenbauausstellung in Hannover-Misburg basiert auf der Beschlussdrucksache Nr. 1763/2002, die am 14.11.2002 von der Ratsversammlung einstimmig beschlossen wurde. Im Dezember 2003 wurden in der Informationsdrucksache Nr. 2668/2003 N1 das Verfahren und die erforderlichen Arbeitsschritte skizziert. Darauf aufbauend erfolgt nun ein Sachstandsbericht, der die Zwischenergebnisse der zu bearbeitenden Aufgabenfelder dokumentiert und die zu Projektbeginn getroffenen Planungsaussagen konkretisiert.

1) Gutachten / Planungsaufträge

Die Aufträge für die Gutachten (Machbarkeitsstudie sowie verschiedene Gutachten zur Klärung der Altlasten- und Kampfmittelsituation) sind alle vergeben und die Arbeiten wurden aufgenommen. Zur Koordination der Arbeiten der Machbarkeitsstudie und der Sanierungsuntersuchung wurden bisher insgesamt drei Abstimmungsgespräche unter Beteiligung der beauftragten Büros, der Deurag-Nerag und der Landeshauptstadt durchgeführt. Schwerpunkte waren dabei, Schnittstellen und Abhängigkeiten herauszuarbeiten, gegenseitige Anforderungen zu formulieren und entsprechende Arbeitsaufträge zeitlich zu verorten.

Die Arbeiten der Gutachter- und Planungsbüros werden kontinuierlich durch Arbeitsgruppen mit VertreterInnen der Verwaltung und der Deurag-Nerag begleitet.




Machbarkeitsstudie:
Auftragnehmer ist folgende Arbeitsgemeinschaft:
Wiggenhorn und van den Hövel, Landschaftsarchitekten, Hamburg
ARGUS, Stadt- und Verkehrsplanung, Hamburg
Dr. Lademann und Partner, Wirtschafts- und Kommunalberatung, Hamburg

Die Machbarkeitsstudie als „Kernstück“ der Bewerbungsunterlagen beinhaltet zum einen ein städtebaulich-landschaftsplanerisches Konzept für die Veranstaltung IGA 2017 sowie erste Überlegungen für eine Nachnutzung insbesondere der Flächen auf dem Deurag-Nerag-Gelände. Zum anderen wird darauf aufbauend eine ausführliche Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt. Aus dieser Auflistung wird bereits deutlich, dass in der Machbarkeitsstudie auch die Punkte abgearbeitet werden sollen, die in den Anträgen der FDP-Fraktion (DS. 0357/2004) sowie der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnnis 90/Die Grünen (0960/2004) im Hinblick auf die IGA 2017 eingefordert werden.

Nach der Einarbeitung der Planungsgemeinschaft in die Basisdaten ist es nun vordringliche Aufgabe, konzeptionelle Überlegungen zur städtebaulichen Folgenutzung der IGA-Flächen zu formulieren, da diese Aussagen eine unverzichtbare Berechnungsgrundlage für die Sanierungsuntersuchung darstellen. Für die verschiedenen Flächennutzungen (Wohnen, Gewerbe, Grünflächen) ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an den Grad der Sanierung. Insofern ist es für eine Abschätzung der Sanierungskosten wichtig, den Überlegungen eine erste Hypothese hinsichtlich der Nachnutzung des Geländes zugrunde zu legen.

Durch den Vergleich von Szenarien können mehrere potentielle Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere auf Ihre finanziellen Auswirkungen hin untersucht und vergleichend gegenüber gestellt werden. Als Anlage 1 ist ein Plan mit einer ersten Konzeptionsüberlegung beigelegt, die als Arbeitshypothese dienen soll. Der Plan wurde auf Grundlage der Anlagen 2 (Städtebaulich-landschaftsplanerische Rahmenbedingungen) und 3 (Abstandsplan) entwickelt. Im Süden ist gegenüber des Industriegebietes eine nicht emittierende Gewerbenutzung und im Norden eine Arrondierung der vorhandenen Wohnbebauung dargestellt. Als Übergangsbereich zwischen den baulichen Nutzungen liegt eine Grünfläche, die über Fuß- und Radwegeverbindungen die angrenzenden Landschaftsräume vernetzt.

Einer zweiten noch auszuarbeitenden Variante wird die Annahme zugrunde gelegt, dass aus Gründen des Immissionsschutzes das Gelände möglicherweise weitgehend gewerblich genutzt werden muss.

Im weiteren Verfahren soll zur ersten Konzeptionsüberlegung geprüft werden, ob andere Flächenaufteilungen im Rahmen der Restriktionen infrage kommen und ob das Element Wasser verstärkt als Gestaltungs- und Gliederungselement des Deurag-Nerag-Nordgeländes berücksichtigt werden kann. Seitens der Gutachter der Sanierungsuntersuchung liegen hierfür die hydrogeologischen Vorgaben bereits vor.

Parallel dazu wird in einem weiteren Arbeitsschritt derzeit ein Flächenkonzept für die IGA 2017 erarbeitet, das Aussagen zur Abgrenzung und Verbindung der Ausstellungsflächen, zur Funktionszuweisung der Flächen und zu den Maßnahmen im Umfeld der IGA-Flächen enthält


Sanierungsuntersuchung der für die IGA vorgesehenen Flächen
Auftragnehmer ist die folgende Arbeitsgemeinschaft: Mull und Partner, Hannover und Dr. Pelzer und Partner, Hildesheim

Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden zunächst alle zur Verfügung stehenden Ergebnisse ausgewertet, sowie hinsichtlich bestimmter, für die Auswahl geeigneter Sanierungsverfahren erforderlicher Details vertieft. Darauf aufbauend wurden mehrere Sanierungsverfahren bezüglich ihrer Relevanz für den Standort geprüft und bewertet. Derzeit berechnen die Gutachter die zu erwartenden Sanierungskosten unter Berücksichtigung der ersten Vorschläge zur Nachnutzung des Geländes. Erste Ergebnisse sollen Ende Juni vorliegen.



Klärung der Kampfmittelsituation
Auftragnehmer ist: Mull und Partner, Hannover

Die Auswertung der beim Kampfmittelbeseitigungsdienst vorliegenden Luftbilder ist nahezu abgeschlossen. Demnach wurde auf dem gesamten Gelände erwartungsgemäß eine relativ hohe Zahl von Blindgängerverdachtspunkten ermittelt. Eine erste Stellungnahme zu dem sich daraus ergebenden Handlungsbedarf im Zuge der Geländesanierung seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes soll ebenfalls im Laufe des Juni vorliegen.



Klärung der Altlastensituation in dem Bereich Deurag-Nerag-Süd
Auftragnehmer ist: Büro Beyer, Rellingen

Für die auf dem Südgelände gelegene Altablagerung lagen bislang weder bei der Landeshauptstadt noch bei Deurag-Nerag ausreichende Detailkenntnisse bzgl. der Altlastensituation vor. Daher wurden hierfür Vor-Ort-Untersuchungen beauftragt, die inzwischen zum größten Teil abgeschlossen sind. Nach ersten Ergebnissen ist eine Nutzung im Rahmen der IGA grundsätzlich möglich, problematisch wäre – wegen der schwierigen Baugrundsituation - jedoch jedwede Art von Überbauung. Ein sanierungsbedürftiger Schadstoffaustrag über das Grundwasser konnte bisher nicht festgestellt werden.

2) Flächenverfügbarkeit / Verhandlungen mit Deurag-Nerag

Parallel zur Begleitung der inhaltlichen Arbeit der verschiedenen beauftragten Studien finden Gespräche zwischen der Landeshauptstadt und der Deurag-Nerag im Hinblick auf die Bereitstellung der Flächen statt. Bisher handelt es sich dabei um einen ergebnisoffenen Austausch, da beide Seiten als wesentliche Grundlage für konkretere Verhandlungen zunächst die Ergebnisse insb. der Sanierungsuntersuchung abwarten wollen. Wie bereits in der DS. 2668/2003 N1 dargestellt besteht nach wie vor Einvernehmen, dass die Frage der Bereitstellung der Flächen bis spätestens Anfang 2005 geklärt werden soll. Ohnehin ist die Deurag-Nerag als Mit-Auftraggeberin eng in den gesamten Planungsprozess eingebunden.

3) Öffentlichkeitsarbeit / BürgerInnen-Information

Um insbesondere die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Misburg frühzeitig in die Überlegungen für eine IGA 2017 einzubinden, wurde am 15.05.2004 im Bürgerhaus Misburg zu einem Workshop eingeladen. Neben einer allgemeinen Information über den Sachstand waren die BürgerInnen aufgefordert, in Arbeitsgruppen Kriterien für eine solche Großveranstaltung zu formulieren, aber auch als „Vor-Ort-ExpertInnen“ konkrete Hinweise und Anregungen für die weiteren Planungen zu geben. In einer zweiten Runde wurden dann speziell Ideen für die Veranstaltung IGA sowie für die mögliche Nachnutzung des Deurag-Nerag-Geländes zusammen getragen. Seitens des mit der Machbarkeitsstudie beauftragten Planungsbüros nahm der Projektleiter an dem Workshop teil, um die Anregungen aus erster Hand aufzugreifen.

Obwohl die Verwaltung sich eine größere Resonanz für diesen Workshop erhofft hatte, war die inhaltliche Auseinandersetzung sehr konstruktiv und brachte viele interessante Hinweise. Alle Anwesenden standen der Idee einer Internationalen Gartenbauausstellung sehr positiv gegenüber und erhofften sich wichtige Impulse für die gesamte städtebauliche Entwicklung in Misburg. Die Dokumentation des Workshops soll kurzfristig ins Internet gestellt werden und bietet einen umfassenden Überblick über die einzelnen Ergebnisse.

Schon jetzt sind unter der Adresse www.hannover-iga2017.de einige allgemeine Informationen zur IGA 2017 zu finden. Demnächst soll dort zudem ein Forum eingerichtet werden, wo BürgerInnen Fragen, Ideen und Anregungen auf diesem Wege einbringen können.

4) Zeitplan / Weiteres Verfahren

Der bisherige Ablauf ist darauf ausgerichtet, dass die Bewerbungsunterlagen für eine IGA 2017 bis zum 31.12.2004 bei der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft (DBG) einzureichen sind. Aktuell befinden sich alle Arbeiten weitgehend im Zeitplan; es hat sich aber gezeigt, dass aufgrund der kurzen Frist und der damit verbundenen parallelen Bearbeitung verschiedener Themenkomplexe umfangreiche Koordinierungstätigkeiten erforderlich sind. Außerdem soll noch Zeit eingeplant werden für einen ExpertInnen-Workshop (mit VertreterInnen des Bundes Deutscher Architekten, des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten, der Uni Hannover u.a.) sowie eine auch zeitlich ausreichend terminierte Beteiligung der Ratsgremien. Da die DBG signalisierte, dass ein späterer Bewerbungsschluss zumindest denkbar wäre, hat die Landeshauptstadt einen Antrag auf Fristverlängerung bis zum 01.05.2005 gestellt. Ob diesem Wunsch entsprochen wird, soll nach Auskunft der DBG bis zur Sommerpause entschieden sein.

Mit den beauftragten Büros ist vereinbart, dass diese ihre Studien spätestens zum 31.10.2004 abgeben. Die Verwaltung würde dann die Unterlagen prüfen und insbesondere die Machbarkeitsstudie im Hinblick auf die Zusammenstellung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen entsprechend aufbereiten. Noch vor der Weihnachtspause sollen die Studien und damit verbunden die Bewerbungsunterlagen unter Beteiligung der beauftragten Büros den Ratsgremien präsentiert werden. Der gegenüber der DS 2668/2004 N1 aktualisierte Zeitplan ist als Anlage 4 beigefügt.

Es ist vorgesehen, dass die Ratsgremien auf dieser Grundlage, d.h. auch in Kenntnis der damit voraussichtlich verbundenen Kosten, endgültig darüber entscheiden, ob die Landeshauptstadt sich um eine IGA 2017 tatsächlich bewerben soll. Sofern die Bewerbungsfrist verlängert würde, könnte zunächst die Entscheidung der Ratsgremien über die Bewerbung getroffen werden. Sollte es bei einer Bewerbungsfrist zum Ende 2004 bleiben, würde die Landeshauptstadt die Bewerbungsunterlagen unter dem Vorbehalt der Ratszustimmung einreichen (dies ist nach Rücksprache mit der DBG grundsätzlich möglich).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Städtebauliche und landschaftsplanerische Konzepte, wie sie jetzt erstellt werden sollen, beinhalten in der Regel auch Gender-Aspekte. Diese können derzeit noch nicht konkretisiert werden. Bei Vorliegen der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden die Auswirkungen auf Männer bzw. Frauen spätestens in der angekündigten Beschluss-Drucksache dargelegt.

Kostentabelle

Der Kostenrahmen für die angesprochenen Gutachten / Studien wurde in der DS. 2668/2004 N1 ausführlich dargestellt. Aus dem Sachstandsbericht ergeben sich keine weiteren finanziellen Auswirkungen.

67.20 
Hannover / 28.05.2004