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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtTarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
Antrag,
den zwischen
dem Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen,
der Landeshauptstadt Hannover und
der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di)
vereinbarten Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zu beschließen (Anlage 1).
Begründung
Das gegenwärtige Haushaltssicherungskonzept (HSK VII) geht von einem Volumen von 54,5 Mio. € aus. Hierbei ist eine Fortgeltung des Beschäftigungssicherungstarifvertrages mit Einsparungen von jährlich rund 6 Mio. unterstellt und seitens der Verwaltung darauf hingewiesen worden, dass beim Auslaufen des bisher geltenden Tarifvertrages durch Ersatzmaßnahmen eine entsprechende Reduzierung der Personalausgaben zu erzielen sei. Hierneben hat der Rat mit der Drucksache Nr. 2520/2009 Effekte aus dem Beschäftigungssicherungstarifvertrag beschlossen.
Daran anknüpfend legt die Verwaltung den entsprechenden Tarifvertrag dem Rat zur Beschlussfassung vor.
Kostentabelle
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| Belastung | Entlastung |
Minderausgaben durch § 2 (Umlage-Beitrag) |
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Summe (jährlich) | 6.113.000 |
| 6.113.000 |
Minderausgaben durch § 3 (Entgeltgruppe 1) |
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Summe (jährlich) | 500.000 |
| 500.000 |
Minderausgaben durch Übernahme Auszubildender (§ 7) |
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Summe (jährlich) | 125.000 |
| 125.000 |
Minderausgaben durch Reduzierung der leistungsorientierten Bezahlung (§ 8) |
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Summe (jährlich) | 1.370.000 |
| 1.370.000 |
Mehrausgaben durch die Zahlung eines Erschwerniszuschlages (§ 9) |
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Summe für die Laufzeit des Vertrages | 79.300 | 79.300 |
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Mehrausgaben durch die Herstellung dauerhafter Beschäftigungsverhältnissse (§ 6) |
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Keine, da bereits in den Personalkosten veranschlagt. |
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Summe der Be- und Entlastungen: |
| 79.300 | 8.108.000 |
Saldo der Be- und Entlastungen: |
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| 8.028.700 |
Mit dem vereinbarten Tarifvertrag ist es gelungen, die Ziele des in 2004 vereinbarten Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung fortzusetzen: Die Beschäftigten werden an den Kosten der Altersversorgung beteiligt und mit der Vereinbarung einer neuen Entgeltgruppe werden die Voraussetzungen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Senkung der Personalkosten in den Bereichen der Alten- und Pflegezentren, in der Kommunalen Gebäudereinigung, in den Fachbereichen Umwelt und Stadtgrün, Sport und Eventmanagement, in den Herrenhäuser Gärten sowie im Hannover Congress Centrum geschaffen.
Im Gegenzug hierzu verpflichtet sich die Landeshauptstadt Hannover, auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen und Aufgabenverlagerungen (mit definierten Ausnahmen) für den Zeitraum vom 01.05.2010 bis zum 30.04.2015 zu verzichten.