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1. den Jahresabschluss 2007 mit den Teilen:
A1 Bilanz
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2007
A3 Anhang 2007
A4 Anlagenspiegel 2007
A5 Lagebericht 2007
festzustellen.
2. dem Vorschlag der Werkleitung zuzustimmen, den Bilanzgewinn in Höhe von
9.069.163,22 € wie folgt zu verwenden:
a)
3.478.156,60 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshaupt- stadt Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 3.300.000,00 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen
c) den Restbetrag von
2.291.006,62 € auf neue Rechnung vorzutragen. So-
mit beträgt der Gewinnvortrag insgesamt
4.772.846,50 €.
3. die Entlastung des Werkleiters zu beschließen.
Begründung des Antrages
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2007 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft WIBERA erteilte gemäß Prüfungsbericht ein uneingeschränktes Testat.
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hannover (§ 6 der Haushaltssatzung 2007) bleibt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushalts- rechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 für Eigen- betriebe der Landeshauptstadt Hannover, die am 31.12.2005 bereits bestehen, § 113 Ab- satz 1 NGO in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2007 weiter anwendbar. Dementsprechend gilt auch für den Jahresabschluss 2007 der Stadtentwässerung Hannover die Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungs- pflichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung).
Das Rechnungsprüfungsamt leitet nach § 28 Absatz 3 der Nds. Eigenbetriebsverordnung den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 ohne ergänzende Feststellungen an den Oberbürgermeister und an die Kommunal- aufsicht weiter.
Nach § 30 der Nds. Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest, beschließt über die Entlastung der Werkleitung sowie über die Verwen- dung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.