Informationsdrucksache Nr. 1249/2014:
Versetzen von Straßenbeleuchtungsanlagen in den Grünstreifen
- Änderungsantrag zur DS-Nr. 2040/2013

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1249/2014
1
 

Versetzen von Straßenbeleuchtungsanlagen in den Grünstreifen
- Änderungsantrag zur DS-Nr. 2040/2013

Mit dem Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2014 wurde die Verwaltung aufgefordert, die Straßenlaternen im Stadtteil Kronsberg, z. B. Krügerskamp oder Jakobskamp, die auf den Parkstreifen stehen, um einen halben Meter zurück auf den Grünstreifen zu versetzen. (Anlage 1)

Die geforderte Versetzung von Straßenleuchten im genannten Bereich betrifft rund 200 Anlagen und ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf das Wasserversickerungssystem (Mulden-Rigolen-System) nur mit hohem Aufwand zu realisieren.

Bei dem Mulden-Rigolen-System versickert das Regenwasser über eine begrünte Mulde durch den Mutterboden in die darunterliegende Rigole. Dies ist ein mit Sickerkies gefüllter Graben, welcher zur gedrosselten Ableitung des Niederschlagswassers zusätzlich mit einem Dränrohr ausgestattet ist. In dieses mit kleinen Schlitzen versehene Rohr kann Niederschlagswasser einsickern und gedrosselt abgeleitet werden. Sand und andere Verschmutzungen werden vom umgebenden Muldenkörper zurückgehalten. Ein Beleuchtungsmast in diesem Bereich würde danach sowohl oberirdisch (Mulde) als auch unterirdisch (Rigole) durch den Mastfuß von 80 cm mit Fundament und Anschlusskabel das Versickerungssystem zerstören. Hinzukommt, dass der Mast einer hohen Feuchtigkeitsbelastung ausgesetzt ist, welche das Lebensalter der Beleuchtungsanlage stark verkürzt. Ein Versetzen der Beleuchtungsanlagen in das Mulden-Rigolen-System ist somit nicht möglich.

Zum Schutz der empfindlichen Mulden-Rigolen-Körper wurden seinerzeit alle anderen Bauwerke mit ihren Gründungskörpern mit ausreichender Sicherheit für das Regenwasser-Bewirtschaftungssystem mit entsprechendem Sicherheitsabstand dazu platziert, so auch die Beleuchtungsanlagen.



Die Kosten für das reine Versetzen inkl. notwendiger Leitungsumlegungen außerhalb des Mulden-Rigolen-Systems belaufen sich nach einer groben Schätzung auf ca. 1,3 Mio. €. Dafür stehen im Haushalt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung.

Über einen 10-Jahres-Zeitraum wurden an den oben genannten Anlagen 29 Schäden registriert. Die Kosten-Nutzen-Relation für die beantragte Maßnahme steht aus Sicht der Verwaltung in einem deutlichen Missverhältnis. Auch unabhängig von den fehlenden Haushaltsmitteln kann angesichts der geringen Anzahl von Schäden sowie der hohen Investitionssumme eine Umsetzung der Maßnahme daher nicht empfohlen werden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

66.1 5
Hannover / 03.06.2014