Drucksache Nr. 1245/2017:
Umstrukturierung von zwei Gruppen in der Kindertagesstätte Janusz-Korczak

Inhalt der Drucksache:

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1245/2017
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Umstrukturierung von zwei Gruppen in der Kindertagesstätte Janusz-Korczak

Antrag,

zu beschließen,
  • eine integrative Kindergartengruppe mit 17 Kindergartenplätzen (ab 3 Jahre bis Einschulung) in der Janusz-Korczak-Kindertagesstätte, Hudeplan 49, 30453 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover in eine altersübergreifende integrative Gruppe mit 3 Krippen- (1-3 Jahre) und 14 Kindergartenplätzen (ab 3 Jahre);
  • eine altersübergreifende Gruppe mit 5 Krippen- (1-3 Jahre) und 15 Kindergartenplätzen (ab 3 Jahre) in eine altersübergreifende integrative Gruppe mit 3 Krippen- und 14 Kindergartenplätzen umzuwandeln und
  • ab dem 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, dem Träger entsprechende laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) und auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €
Es entstehen keine Mehrkosten für die Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages

Bei der Janusz-Korczak-Kindertagesstätte handelt es sich um eine Einrichtung mit insgesamt drei Gruppen: zwei integrative Kindergartengruppen mit je 17 Kindern und eine altersübergreifende Gruppe mit 5 Krippen- und 15 Kindergartenkindern.

Eine der beiden integrativen Kindergartengruppen (mit bis zu vier integrativen Kindergartenplätzen) soll nun zu einer integrativen altersübergreifenden Gruppe umstrukturiert werden. Die im Antragstext genannte Struktur (3 Krippen- und 14 Kindergartenplätzen) ist gesetzlich vorgegeben. In der altersübergreifenden integrativen Gruppe stehen ebenfalls bis zu vier integrative Plätze für Kinder mit Behinderung zur Verfügung. Bis zu zwei Plätze können davon an integrative Krippenkinder vergeben werden.

Bei der zweiten Gruppe handelt es sich um eine altersübergreifende Gruppe mit 5 Krippen- und 15 Kindergartenkindern. Bei der Umstrukturierung dieser Gruppe müssen die Plätze aufgrund der gesetzlichen Anforderungen ebenfalls auf insgesamt 17 Plätze (3 Krippen- und 14 Kindergartenkinder) reduziert werden. Auch in dieser Gruppe werden damit bis zu zwei integrative Krippenplätze geschaffen werden.

Im Stadtbezirk Ricklingen werden dringend weitere integrative Kindergarten- und Krippenplätze benötigt. Darüber hinaus bieten altersübergreifende integrative Gruppen unabhängig vom Alter der Kinder die größtmögliche Flexibilität bei der Betreuung der Kinder mit Behinderung. Durch die neue Gruppenstruktur kann die Einrichtung ihre integrative Ausrichtung verbessern und ihren pädagogischen Schwerpunkt stärken. Daher hat der Stadtkirchenverband die Umstrukturierung der beiden Gruppen beantragt.

Die Umstrukturierungen sind mit dem Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- als Aufsichtsbehörde abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt worden.
51.42 
 / 10.05.2017