Drucksache Nr. 1231/2005:
Bewilligung einer Beihilfe für 2005 für die Werk-statt-Schule e.V. zur Kofinanzierung von 3 Mobilitätsmaßnahmen für Jugendliche im EU Programm "Leonardo da Vinci"

Inhalt der Drucksache:

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1231/2005
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Bewilligung einer Beihilfe für 2005 für die Werk-statt-Schule e.V. zur Kofinanzierung von 3 Mobilitätsmaßnahmen für Jugendliche im EU Programm "Leonardo da Vinci"

Antrag,

dem Verein Werk-statt-Schule e.V. zur Durchführung von 3 Mobilitätsmaßnahmen im EU Programm "Leonard da Vinci" aus der Haushaltsstelle 1.0215.718200.2 "Beschäftigungsförderung, Zuweisungen und Zuschüsse für innovative arbeitsmarktpolitische Instrumente" eine einmalige Beihilfe für 2005 in Höhe von
21.000,00 € zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Maßnahmen stehen allen Teilnehmerinnen oder Teilnehmern unabhängig vom Geschlecht offen. Da aufgrund der Berufsfelder in der Werk-statt-Schule in den vergangenen Jahren ein Überschuss an männlichen Teilnehmern bestand, wurden und werden Maßnahmen in Kooperation mit dem Diakonischen Werk, Träger "Sina" durchgeführt. "Sina" ist auf Maßnahmen für junge Frauen spezialisiert. In 2004 betrug der Anteil junger Frauen an der Gesamtzahl der Teilnehmer 45,8 %. Die Kooperation konnte weiter ausgebaut werden, an der 1. Maßnahme in 2005 nahmen erstmals mehr junge Frauen als Männer teil (7 weibliche und 5 männliche Teilnehmer).

Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen können an dem Projekt teilnehmen, sofern sie in einer Maßnahme der Werk-statt-Schule oder bei kooperierenden Trägern beschäftigt sind. Eine gezielte Ansprache erfolgt nicht, die TeilnehmerInnen müssen dem Arbeitseinsatz und der Reise gewachsen sein.

Kostentabelle

Es entstehen die genannten finanziellen Auswirkungen.

Die EU hat aus dem Programm "Leonardo da Vinci" drei Mobilitätsprojekte für 2005 bewilligt. Es werden Beihilfemittel in Höhe von 39.000,00 € bereitgestellt. Der Träger plant insgesamt mit Ausgaben in Höhe von 76.500,00 €. Die Ausgaben entstehen vorwiegend für die Reisekosten, Aufenthaltskosten, Sprachkurse und zur Vor- und Nachbereitung der Maßnahmen. Im Rahmen dieses Programms werden von der EU keine Kosten für Antragstellung, Abwicklung und Evaluation der Maßnahmen anerkannt.

Gerade die Evaluation und Abwicklung von EU Fördermaßnahmen ist jedoch sehr aufwendig und vom Träger ohne zusätzliche Personalkapazität nicht leistbar. Der Träger hat daher einen Kofinanzierungsantrag über 21.000,00 € gestellt. Dies entspricht einem Finanzierungsanteil in Höhe von ca. 27,4 % der Gesamtkosten. Weitere Kostenanteile werden über Teilnehmerbeiträge der Begleitpersonen (2 je Maßnahme), sonstige ( z.B. DGB, Kreisjugendring) und über Eigenmittel erbracht.

Finanzielle Auswirkungen auf die Folgejahre ergeben sich nicht, da die Bewilligung ausschließlich Maßnahmen in 2005 umfasst und Verpflichtungen für Folgejahre nicht eingegangen werden.

Begründung des Antrages

Der Träger hat in den vergangenen Jahren mehrere erfolgreiche Projekte im Rahmen von unterschiedlichen EU-Förderprogrammen durchgeführt. Diese Maßnahmen wurden auch von der Landeshauptstadt Hannover unterstützt (vergleiche DS 2298/2001, 1771/2002, 1465/2003 oder 1556/2004). Im Rahmen dieser Maßnahmen hat die Werk-statt-Schule Kontakt zu Jugendberufshilfeprojekten insbesondere in Spanien aufgebaut.

Das nunmehr beantragte Projekt besteht in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von 3 Mobilitätsmaßnahmen für benachteiligte junge Menschen. Die Aufenthaltsphasen dieser Projekte dauern jeweils ca. drei Wochen und richten sich an Teilnahmegruppen mit 12 Jugendlichen und zwei Begleitpersonen. Insgesamt sind also 36 Jugendliche und sechs pädagogische Anleiter/innen von der Aktion betroffen. Entsprechende Bescheide der europäischen Bewilligungsbehörde (inwent Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH) liegen vor. Die Jugendlichen kommen sowohl aus den Bereichen der Berufsausbildung und Berufsvorbereitung der WsS selbst, als auch von anderen Trägern der Benachteiligtenförderung in Hannover.

Nach Bewilligung des vorgezogenen Maßnahmebeginns am 03.01.2005, wurde das erste Projekt mit 12 Teilnehmern und 2 Begleitpersonen vom 30.01.2005 bis 20.02.2005 durchgeführt. Es wurden Partner in Orgiva und Madrid besucht. Die Teilnehmer arbeiteten im Fachbereich Elektroinstallation und Gastronomie. Weiterhin wurden Kleinstbetriebe und junge ExistenzgründerInnen besucht.

Die Maßnahmen starten grundsätzlich mit einer intensiven Vorbereitungsphase. Die jungen Menschen nehmen an einem Sprachkurs teil und bereiten sich in Arbeitsgruppen auf die Reise vor. Themen wie Kultur, politische Verhältnisse, die EU, mein Gastgeberland werden erarbeitet und vorgestellt. Der Sprachkurs wird projektbegleitend in der ersten Woche in Spanien verstärkt. Gleichzeitig erkunden die TeilnemerInnen dort zunächst unterschiedliche Projekte und Betriebe, bevor sie in ausgewählten Kooperationseinrichtungen oder Unternehmen für eine längere Zeit mitarbeiten.

Die jungen Menschen lernen so den Berufs- und Lebensalltag aus einer ganz anderen Perspektive kennen. Sie werden in der beruflichen, geistigen und geographischen Mobilität gefördert und zur Reflexion der eigenen Lebensumstände und Perspektiven angehalten. Ihre soziale und kulturelle Toleranz und Offenheit wird gefördert (sie schlüpfen in Spanien in die Rolle eines Ausländers). Weiterhin lernen sie Europa als ein lebendiges Gebilde kennen, welches direkte Auswirkungen auf Politik, Handel und Kultur hat.

Ziel der Projekte ist auch, die Chancen einer beruflichen Integration der jungen Menschen zu verbessern. Erfahrungsgemäß ist es schwierig, die Effekte einer punktuellen Intervention wie einer Mobilitätsmaßnahme für den nachfolgenden beruflichen Lebensweg der Jugendlichen mit einfachen Mitteln zu messen. Wenn etwa Jugendliche einer Qualifizierungsmaßnahme, die auch an einem Mobilitätsprojekt teilgenommen haben, im Anschluss an die Maßnahme einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bekommen, so ist dieses natürlich nicht ausschließlich dem Mobilitätsprojekt als Erfolg zuzuschreiben. Trotzdem ergeben sich bei jungen Menschen die an solchen Maßnahmen teilgenommen haben sehr hohe Übergangsquoten in Beschäftigung oder Ausbildung. In 2004 konnten 58,3 % der TeilnehmerInnen nach Abschluss ihrer regulären Maßnahme in Ausbildung und 25,0 % in Beschäftigung vermittelt werden, insgesamt somit 83,3 %. Damit liegen die Vermittlungsquoten über den sonst erreichten Werten.

Die Verwaltung beurteilt das Vorhaben positiv und schlägt daher die Bewilligung der beantragten Förderung vor. Die Bewilligung der Beihilfe ist Voraussetzung für die Durchführung der Mobilitätsmaßnahmen in 2005. Ohne die zusätzlichen Personalkapazitäten ist der Träger nicht in der Lage die Abwicklung der Fördermodalitäten sicherzustellen. Die Beihilfe ist somit zur Finanzierung von Personalkosten vorgesehen. Die Mittel für die vorgeschlagene Zuwendung stehen bei der Haushaltstelle 1.0215.718200.2 haushaltsrechtlich zur Verfügung.
50.62 neu 50.42
Hannover / 08.04.2005